
„Spar-Euro“ für vorbildliche kommunale Projekte
Haushalt 20/21: Bund der Steuerzahler M-V e.V. mahnt Schuldentilgung an
Transparenz first!
Steuerzahler haben Recht auf Auskunft - Anlässlich der heutigen Sitzung im Sozialausschuss drängt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. bei der Formulierung des "Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes" auf konkrete Maßnahmen zur Transparenz.
"Hier geht es um Ehrlichkeit gegenüber den Steuerzahlern. Positiv ist aus unserer Sicht, dass das Land die Datenbanken betreiben wird. Aus unserer Sicht ermöglicht der Entwurf jedoch zahlreiche Ausnahmen. Das Gesetz sollte konkret vorgeben, welche Angaben zu leisten sind und deutlich nachvollziehbar machen, welche Landesmittel in welches Projekt geflossen sind", sagt Landesgeschäftsführerin Diana Behr. Dabei sei auch sicherzustellen, dass die Vorgaben zur Transparenz auch für ausgegliederte Gesellschaften gelten. Dass die Nachweishöhe erst ab einer Gesamtfördersumme von 25.000 Euro einsetzen soll, wirkt aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sehr willkürlich gewählt und sollte noch einmal überprüft werden.
V.i.S.d.P.
Diana Behr
Landesgeschäftsführerin
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freie Pressereferentin
Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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