
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV)
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Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
Wir nehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme wahr, auch wenn es in der Kürze der Zeit nicht möglich war, alle im Entwurf enthaltenen Regelungen auf Praxistauglichkeit zu prüfen. Für die Zukunft bitten wir erneut um deutlich mehr Zeit zur Stellungnahme.
Der Gesetzentwurf dient aus unserer Sicht nur der Umsetzung von zwingenden Änderungen oder Anpassungen. Erhebliche Entlastungen für die Steuerzahler sind mit dem Gesetz nicht verbunden. Insofern ist der Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend.
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und an die Inflation und Wertentwicklung angepasst werden müssten. Dies bietet sich jährlich im Rahmen des „Jahressteuergesetzes“ an. Hier bleibt der aktuelle Gesetzentwurf absolut hinter den Erwartungen zurück.
Wir fügen in der Anlage die aus unserer Sicht notwendigen Anpassungen von Pauschalen, Freibeträgen und Freigrenzen bei. Diese sind anhand der aktuellen Inflationswerte berechnet.
Die umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf im Einzelnen finden Sie in der beigefügten PDF.
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