+++ Bayerische Finanzverwaltung stellt Anträge zur Verfügung +++
+++ Lohnfortzahlung im Quarantänefall /Rückerstattung +++
+++ Kurzarbeitergeld beantragen +++
Die Bundesregierung hat bereits in der Vorwoche entschieden, die Regeln für das Kurzarbeitergeld zu verbessern. Wichtig: Der Arbeitgeber muss das Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Aktuell ist die Hotline der Arbeitsagentur stark frequentiert. Helfende Links stellt die Agentur daher online zur Verfügung.
Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zum Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld - Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) – Leistungsantrag:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf - weitere Informationen und Formulare:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen - Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit: Zur Erstberatung wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder an die regionale Hotline Tel.: 0800/45555-20
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