Frankreich schränkt die Bon-Pflicht ein
Übergangsregeln im Körperschaftsteuerrecht
+++ Hilfspaket für Start-ups beschlossen / Details noch offen +++
Start-ups soll in der Corona-Krise geholfen werden. Bislang fielen viele junge Unternehmen durch das Förderraster der Hilfsmaßnahmen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben deshalb gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der KfW Capital ein Maßnahmenpaket ausgearbeitet. Das Paket besteht aus zwei Säulen: Zum einen werden den Wagniskapitalfonds die zusätzlichen öffentlichen Mittel über die neue „Corona Matching Fazilität“ zur Verfügung gestellt, damit Investoren auch während der Corona-Krise hoch innovative und zukunftsträchtige Start-ups finanzieren. Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die „Corona Matching Fazilität“ haben, werden weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet. Hierzu soll es eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern geben. Wie genau die Rettungsmaßnahmen funktionieren, geht aus den aktuellen Pressemitteilungen der beiden Bundesministeriums aber nicht hervor.
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