+++ Bayerische Finanzverwaltung stellt Anträge zur Verfügung +++
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf seiner Homepage zwei Musteranträge für die zinslose Stundung von Steuen und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen veröffentlicht. Der BdSt hatte bereits gestern ähnliche Musterbriefe zur Verfügung gestellt. Beide können genutzt werden, um auf krisenbedingt zurückgehende Gewinne zu reagieren.
Fördermittel des Freistaates Bayern
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Telefon: 089/2162-2101,
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LfA Förderbank Bayern
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- LfA-Förderberatung,
Telefon: 089- 21 24-10 10
E-Mail: info(at)lfa.de
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