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Zuckerbrot und Peitsche für Steuerzahler

Presseinformation / Steuerpolitik 16.05.2017

BdSt sieht Licht und Schatten beim „Niedersachsen-Tarif“

Das heute vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) vorgestellte Steuerkonzept „Niedersachsen-Tarif“ beinhaltet, den Solidaritätszuschlag im Jahr 2020 ab-zuschaffen. Zugleich soll es aber Mehrbelastungen bei der Einkommensteuer geben. BdSt-Präsident Reiner Holznagel äußert sich kritisch zu den SPD-Plänen: „Es ist gut, dass jetzt auch die SPD der Realität ins Auge sieht: 26 Jahre nach der Wiedervereinigung hat der Solidaritätszuschlag ausgedient und jegliche Legitimation verloren. Der Soli-Abbau im Jahr 2020 ist daher eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit.“

Bei genauerem Hinsehen legt die niedersächsische SPD eine Mogelpackung vor: Nach dem Prinzip linke Tasche, rechte Tasche werden die Soli-Entlastungen durch Belastungsverschärfungen bei der Einkommensteuer teilweise wieder einkassiert. Denn die vorgeschlagene Gesamtentlastung von 10 Milliarden Euro entspricht nur der Hälfte des Soli-Aufkommens von 20 Milliarden Euro im Jahr 2020. Bei prognostizierten gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 820 Milliarden Euro im Jahr 2020 fällt das geplante Entlastungsvolumen daher viel zu gering aus. Angesichts dieser Rekordeinnahmen sind zudem jegliche Steuererhöhungen unangebracht und die im „Niedersachsen-Tarif“ vorgesehene Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent indiskutabel. Dies würde insbesondere die mittelständische Wirtschaft treffen und Arbeitsplätze gefährden. 

Statt einer Mogelpackung ist es Zeit für wirkliche Entlastungen aller Steuerzahler: Daher wirbt der Bund der Steuerzahler mit einem eigenen Tarif für eine nachhaltige Reform, damit auch die Mittelschicht in Deutschland entlastet wird. Dementsprechend soll der Spitzensteuersatz nicht bereits in der Nähe des Durchschnittsverdiensts von Vollzeitbeschäftigten, sondern erst bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 80.000 Euro greifen. Denn es darf nicht sein, dass der Facharbeiter mit Berufserfahrung oder gut verdienende Angestellte Richtung Spitzensteuersatz rutschen, ohne tatsächlich Topverdiener zu sein.

Hier geht es zum BdSt-Vorschlag im Überblick.

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