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Geld ist nichts!
+++ Wegen der Corona-Krise: Steuererleichterung für Grenzpendler zwischen Deutschland und Österreich +++
Deutschland und Österreich haben sich im Hinblick auf die Regeln bei der Besteuerung für Grenzpendler verständigt. Das Bundesfinanzministerium erklärte in einem Verwaltungsschreiben hierzu die Entlastung Arbeitnehmer, die zwischen den beiden Ländern grenzüberschreitend tätig sind (BMF-Schreiben v. 16.4.2020 - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002 :001).
Hintergrund:
Homeoffice kann zum Wechsel des Besteuerungsrechts zwischen den Ländern führen
Grenzpendler, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz nach Österreich zur Arbeit pendeln, sind häufig von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen betroffen. Wenn diese nun vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann das steuerliche Folgen haben. Denn deutsche Grenzpendler, die in Österreich beschäftigt sind, besteuern ihren Arbeitslohn grundsätzlich in Österreich - dies regelt das Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Länder. Dabei ist dieses Besteuerungsrecht an das Überschreiten einer bestimmten Anzahl an Tagen geknüpft, an denen der Arbeitsplatz in Österreich nicht aufgesucht wird.
Die Corona-Krise könnte nun durch häufigeres Homeoffice dazu führen, dass die Arbeitnehmer nicht mehr in Österreich, sondern in Deutschland mit dem Arbeitslohn steuerpflichtig wären. Damit die steuerliche Situation der Betroffenen erhalten bleibt und ein Wechsel des Besteuerungsrechts vermieden wird, haben die beiden Länder die neue Vereinbarung zwischen den Ländern getroffen. Diese sieht vor, dass die Arbeitstage, an denen die Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie von ihrer Wohnung aus im Homeoffice arbeiten, als Arbeitstage in Österreich gelten. Die Arbeitnehmer müssen dafür aber entsprechende Aufzeichnungen führen, die belegen, wann sie im Homeoffice gearbeitet haben.
Zunächst findet die Regelung Anwendung für Arbeitstage im Zeitraum vom 11.3.2020 bis zum 30.4.2020 - und verlängert sich dann ggf. automatisch monatsweise.