Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Von 3 auf 2,5 Prozent: Der Beitragssatz ...

Von 3 auf 2,5 Prozent: Der Beitragssatz muss runter!

Presseinformation / Sozialpolitik 30.12.2017

Bund der Steuerzahler zur Arbeitslosenversicherung / Größter Überschuss der Bundesagentur für Arbeit seit zehn Jahren

Prallvolle Kassen – so stellt sich die gute Haushaltslage der Arbeitslosenversicherung aktuell dar. Mit voraussichtlich 5,5 Milliarden Euro Überschuss hat die Bundesagentur für Arbeit 2017 das siebte Jahre in Folge mehr eingenommen, als sie ausgegeben hat – das ist der größte Überschuss seit zehn Jahren! Deshalb sieht der Bund der Steuerzahler dringenden Handlungsbedarf und fordert die Politik auf, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung endlich spürbar zu senken – von 3 auf 2,5 Prozent.

Damit könnten die Beitragszahler – Arbeitnehmer und Unternehmen – um mehr als 5 Milliarden Euro entlastet werden. „Das kann der Bundestag schon jetzt entscheiden. Die Abgeordneten müssen nicht warten, bis wir irgendwann eine neue Regierung haben“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Die überfällige Entlastung der Beitragszahler darf nicht länger hinausgezögert werden. Der Beitragssatz muss runter!“

Vor allem Geringverdiener würden von einer Beitragssatzsenkung stark profitieren, zumal die Gesamtbelastung der gesetzlich Versicherten weiterhin rund 40 Prozent des Bruttolohns beträgt.

„Die Arbeitslosenversicherung ist kein Spielball der Politik und keine Sparkasse zu Lasten der Beitragszahler“, kritisiert Holznagel. Im Jahr 2017 flossen vermutlich erstmals weniger als 50 Prozent der Beitragseinnahmen in die Kernleistung der Bundesagentur – und zwar in die Auszahlung des Arbeitslosengeldes. „Dieses Missverhältnis, das dem Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung völlig widerspricht, halte ich für inakzeptabel!“

In diesem Zusammenhang fordert der BdSt auch eine klare gesetzliche Regelbindung für die Arbeitslosenversicherung. Derzeit existiert lediglich für die Rentenkasse ein solcher Anpassungsmechanismus: Dieser zwingt die Politik zur Senkung des Beitrags, wenn die Rücklage der Rentenversicherung das 1,5-fache der monatlichen Ausgaben übersteigt. Dazu der BdSt-Präsident: „Es braucht klare Regeln für alle Sozialversicherungszweige, um das Geld der Sozialversicherten vor politischem Missbrauch zu schützen. Je nach Höhe der Rücklage müssen die Beiträge dann gesenkt oder auch angehoben werden. Das wäre ein transparentes und faires System für die Versicherten.“

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland