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Straßenbaubeiträge vor Gericht

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Straßenbaubeitrag / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 09.08.2020, Jens Ammann

Straßenbaubeiträge sind klageanfällig und ziehen teure und aufwändige Rechtstreitigkeiten nach sich. Das ist eines unserer vielen Argumente für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge.

Die SPD-Opposition im Landtag wollte es am 13. Mai dieses Jahres genau wissen und fragte die Landesregierung nach der Anzahl der Klageverfahren, die es zwischen 2015 und 2019 und ab dem Jahr 2020 vor nordrhein-westfälischen Gerichten gegeben hat. Außerdem wollte sie wissen, wie lange die durchschnittliche Verfahrensdauer war und wie oft Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt wurde. 

Die Antwort ist wieder einmal ernüchternd, wenn es um konkrete Fakten über Aufwendungen geht, die im Zusammenhang mit der Erhebung der Straßenbaubeiträge entstehen: Die Daten liegen nicht vor oder müssten händisch ermittelt werden. Die sonst so strengen statistischen Pflichten im Land geben diese Werte nicht her. Eine BdSt-Recherche Ende 2018 hatte außerdem ergeben, dass die Verwaltungsgerichte nicht sagen konnten, ob die durchschnittlichen Kosten eines Straßenbaubeitragsprozesses überhaupt durch die Gerichtsgebühren gedeckt sind. Nur die Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf konnten berichten, dass die Kosten nicht gedeckt sind (NRWNachrichten 1-2/2019). 
Auch wenn die Landesregierung die Fragen nicht beantworten konnte, wusste sie, wie viele Klagen gegen Ausbaubeiträge vor den Verwaltungsgerichten jährlich im Hauptverfahren erledigt wurden. Die Spanne reicht von 480 Verfahren im Jahr 2015 über  159 Verfahren im Jahr 2017 bis hin zu 231 Verfahren im Jahr 2019. Im Jahr 2020 gab es bislang 34 Verfahren. 

Zahlen, die nur begrenzt aussagekräftig sind. Wie viele Verfahren offen sind, ist ebenso unklar wie die Anzahl der Verfahren, bei denen sich die gebeutelten Kläger irgendwie mit den Städten und Gemeinden geeinigt oder entnervt aufgegeben haben. Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge würde künftige Verfahren vermeiden und damit nicht nur hohe Kosten für den Rechtstreit, sondern auch die Gerichte entlasten. Das wäre eine Politik im Sinne der Bürger. 

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