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Steuertipp: Ein Fax zählt halt nicht mehr
Reicht der Anwalt eines Steuerzahlers eine Anhörungsrüge bei einem Finanzgericht per Fax ein, so ist das kein elektronisches Dokument (wie es seit dem 1.1.2022 Pflicht ist) - und damit nicht rechtswirksam. Das gelte auch dann, wenn es sich bei dem Fax um ein so genanntes Computerfax handelt. Es komme beim Empfänger lediglich ein Papierausdruck an, der „nur den Inhalt des Dokuments wiedergibt“. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. (BFH, VIII S 3/22)