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Steuerschuldumkehr bei Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen: Übergangsregelung gefordert

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 15.07.2011

Zum 1. Juli 2011 wurde die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ausgedehnt. Nach Ansicht des BdSt ist der Zeitraum zwischen erstmaligem Bekanntwerden der Pläne zur Einführung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft in diesem Bereich und der gesetzlichen Umsetzung bis zum Inkrafttretenszeitpunkt am 1. Juli 2011 deutlich zu kurz, um eine korrekte und vollständige Umsetzung im Abrechnungssystem der Unternehmen durchzuführen. Mit der Eingabe fordert der BdSt das BMF auf, zügig eine Übergangsregelung zu erlassen, nach der es bis wenigstens zum 31. Dezember 2011 unschädlich ist, wenn die Umsatzsteuer nach der bis zum 30. Juni 2011 geltenden Regelung berechnet und abgeführt wird.

Das BMF ist der Anregung des BdSt nachgekommen und hat eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2011 für die Einführung des Reverse Charge Verfahrens bei der Umsatzsteuer bei Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erlassen.

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