
Solidaritätszuschlag – Klage gegen die Vorauszahlungen 2020
BFH – IX R 15/20 (Vorinstanz: FG Nürnberg, Aktenzeichen: 3 K 1098/19)
Streitfrage: Umstritten ist, ob der Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2020 noch erhoben werden durfte. Die Politik hatte die Ergänzungsabgabe stets mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verbunden, die 2019 endeten. Deshalb entfiel ab Januar 2020 die Rechtfertigung für den Solidaritätszuschlag, so unsere Argumentation.
Sachverhalt: Ein Ehepaar aus Bayern wendet sich gegen seinen Vorauszahlungsbescheid. Dort hatte das Finanzamt für das Jahr 2020 neben den Einkommensteuervorauszahlungen auch Solidaritätszuschlag festgesetzt. Die Kläger verlangen, dass die Soli-Vorauszahlungen ab dem Jahr 2020 auf null herabgesetzt werden, da keine Berechtigung mehr für die Erhebung der Ergänzungsabgabe bestand. Das Finanzgericht wies die Klage im Juli 2020 ab, da der Gesetzgeber theoretisch noch bis Ende 2020 eine Änderung vornehmen und für den Soli einen neue Rechtfertigungsgrund nachschieben könnte. Allerdings ließ das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher...
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