Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bald ...
© Creative Wonder, stock.adobe.com

Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bald in Raten

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 15.11.2023, Hans-Ulrich Liebern

Die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 ist der 30.1 November 2023. Voraussichtlich wird es ab Anfang Dezember großzügige Ratenzahlungsmöglichkeiten bis zu 24 Monaten geben.

Dies bestätigte das Ministerium auf Anfrage und Anregung des Bundes der Steuerzahler. Auch über Erlassmöglichkeiten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen wird nachgedacht. Die entsprechenden Informationen zur Rückzahlung und zu den Möglichkeiten einer Ratenzahlung in der NRW-Soforthilfe 2020 sollen auf der Webseite des Ministeriums zeitnah veröffentlicht werden. Selbstverständlich halten wir Sie auch auf unserer Corona-Themenseite auf dem aktuellen Stand.

zur BdSt NRW Corona-Themenseite

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland