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Rechtstipp: Zivilrecht - Auch ein fast 25-jähriger Wallach verdient eine "gute Behandlung"
Wird ein 24 Jahre alter Wallach von einem Hund von der Koppel über den Weidezaun bis in den nächsten Ort gejagt, stürzt das Pferd dabei mehrfach schwer und trägt es erhebliche Verletzungen davon, so muss die Halterin des Hundes auch dann die kompletten Kosten für den Tierarzt übernehmen, wenn sie den wirtschaftlichen Wert des Pferdes um das fast 50fache übersteigen. Die vom Hund ausgegangene Gefahr überwog den "Verursachungsbeitrag" des Pferdes, weil der Hund das Pferd "bis aufs Äußerste" getrieben hatte. Es verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise, weil Menschen Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen haben. Auch sei die sehr enge Beziehung des Pferdebesitzers zu seinem Wallach zu berücksichtigen. Es war sein allererstes Pferd, das er bereits kurz nach der Entbindung gekauft und auf dem er das Reiten erlernt hatte. Nach der aktiven Zeit hatte er den Wallach behalten, um den anderen Pferden auf der Koppel als "Weidekamerad" und Gesellschafter zu dienen. (OLG Celle, 20 U 36/20)