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Rechtstipp: Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht vor Pfändung geschützt

02.10.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/28387

Hat ein Krankenpfleger eine Inflationsausgleichsprämie von seinem Arbeitgeber erhalten, so ist diese Zahlung - wie Arbeitseinkommen - nicht vor einer Pfändung sicher, wenn der Mann wegen Überschuldung ein Privatinsolvenzverfahren beantragt hat. Befindet er sich in der dreijährigen "Wohlverhaltensphase", in der das gesamte "pfändbare Einkommen" an die Gläubiger abgegeben wird, so gelte das auch für die Prämie. Denn diese ist eindeutig an das Gehalt geknüpft. (BGH, IX ZB 55/23)

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