Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Landesgrundsteuer – Dringender Verbesser...

Landesgrundsteuer – Dringender Verbesserungsbedarf

Presseinformation 15.10.2020

Bund der Steuerzahler warnt vor Mehrbelastungen und hat verfassungsrechtliche Bedenken

Heute wird der Gesetzentwurf für die Landesgrundsteuer im Landtag beraten. Der Bund der Steuerzahler appelliert an die Landtagsabgeordneten dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen. Der Bund der Steuerzahler befürchtet, dass durch diesen Gesetzentwurf das Wohnen für viele Bürger weiter verteuert wird.

Zwar wurde in der Diskussion um die Reform der Grundsteuer immer wieder die Absicht bekundet, eine aufkommensneutrale Lösung anzustreben, dies kann aber nur gelingen, wenn die Gemeinden bei der Festlegung der neuen Hebesätze ab 2025 mitmachen. Das war schon vor der Corona-Krise eher ein Wunschdenken und dürfte jetzt, mit den langwierigen Folgen dieser Krise kaum noch eingehalten werden. Es steht zu befürchten, dass es bei der Reform der Grundsteuer zahlreiche Verlierer geben wird. Insbesondere Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen in vielen Fällen mit einer höheren Belastung durch die neue Grundsteuer rechnen.

Der Gesetzgeber begründet die Einführung einer Bodenwertsteuer damit, dass das effiziente Ausnutzen der Grundstücksfläche begünstigt werden soll. Dabei wird aus Sicht des Bundes der Steuerzahler verkannt, dass die Bebauungspläne der Kommunen eine beliebig große Bebauung durch den Grundstückseigentümer gar nicht zulassen.

Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung von Steuergesetzen gibt es den Grundsatz: Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich besteuert werden. Diese Vorgabe dürfte die Bodenwert-Grundsteuer verletzen, da für unbebaute und vergleichbare bebaute Grundstücke die Grundsteuerlast gleich hoch ist. Gleiches gilt auch für gleichgroße Grundstücke mit unterschiedlich großen und werthaltigen Gebäuden. Auch hier wäre die Höhe der Grundsteuer gleich, obwohl es sich um unterschiedliche Immobilien handelt. Aus diesem Grund hat der Bund der Steuerzahler ein Gutachten in Auftrag gegeben, das das geplante Landesgrundsteuergesetz auf seine Verfassungsfestigkeit hin überprüfen soll.

Die ausführliche Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler zum Gesetzentwurf des Landesgrundsteuergesetzes finden Sie hier.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland