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BdSt-Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern hält Grundstückseigentümer in Sachen Grundsteuer auf dem Laufenden.
© BdSt NRW/Annette Koroll

Jeder fünfte Grundsteuerbescheid ist falsch – jetzt handeln!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 12.05.2025, Bärbel Hildebrand

Die zweite Rate der neuen Grundsteuer ist am 15. Mai fällig – doch viele Bescheide sind fehlerhaft. Wer nicht auf zu hohen Forderungen sitzenbleiben will, muss aktiv werden. Wie Eigentümer Fehler erkennen und korrigieren lassen können, erfahren Sie hier:

„Eigentümer sollten ihren Grundsteuerbescheid prüfen“, rät Hans-Ulrich Liebern, Steuerexperte beim Bund der Steuerzahler NRW. Denn: Jeder fünfte Bescheid, der den Experten des BdSt vorgelegt wird, enthält Fehler. Und das kann teuer werden – denn die Stadt oder Gemeinde ist an die Daten gebunden, die sie vom Finanzamt erhält. Stimmt dort etwas nicht, ist die gesamte Berechnung der Grundsteuer fehlerhaft.

Typische Fehlerquellen bei der Grundsteuer

Fehler schleichen sich häufig in folgenden Punkten ein:

  • falsche Angaben zum Baujahr des Gebäudes,

  • ungenaue Grundstücks-, Wohn- oder Nutzflächen,

  • nicht berücksichtigte Garagen oder Stellplätze,

  • fälschlich als Kernsanierung deklarierte Renovierungen,

  • oder eine falsche Einstufung der Grundstücksart.

Die Folge: eine zu hohe Grundsteuerbelastung für Eigentümer.

Was viele nicht wissen: Eine Korrektur ist jederzeit möglich

Fehler im Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid können beim zuständigen Finanzamt korrigiert werden – auch rückwirkend zum 1. Januar 2025. Und das gilt unabhängig von etwaigen Einsprüchen. Auch wer also keinen Einspruch gegen seinen Bescheid eingelegt hat, kann einen Antrag auf Fehlerbeseitigung stellen.

Sobald das Finanzamt die Korrektur vornimmt, ist die Kommune verpflichtet, die überzahlte Grundsteuer zu erstatten. Gerade jetzt – vor Fälligkeit der zweiten Rate am 15. Mai – sollten Eigentümer aktiv werden.

Jetzt kostenfreie Info sichern

Als Service für alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer hält der Bund der Steuerzahler eine Information zur Prüfung von Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid und zum Antrag auf Fehlerbeseitigung bereit: BdSt-Basis-Wissen „Fehler bei der Bewertung von Grundstücken: So können Sie Ihre Grundsteuer korrigieren“. Einfach und kostenfrei hier bestellen: https://steuerzahler.de/nrw/grundsteuer-tipps

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