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Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Onlinehandel (vormals Jahressteuergesetz 2018)

Stellungnahmen & Eingaben 12.10.2018

Mit diesem Gesetz soll das Steuerrecht an aktuelle Rechtsprechung und Vorgaben der EU angepasst werden. So soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Firmenmantelkauf (§ 8c KStG) umgesetzt und die EU-Gutschein-Richtlinie im deutschen Umsatzsteuergesetz verankert werden. Zudem plant der Gesetzgeber, Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel besser zu bekämpfen. Dazu sollen für Betreiber eines Online-Marktplatzes neue Aufzeichnungs- und Haftungsvorschriften eingeführt werden. Der BdSt hat in seinen Stellungnahmen gegenüber dem Bundesfinanzministerium und dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages  einige Nachbesserungen und Klarstellungen angeregt. Insbesondere dürfen kleine Online-Händler und Marktplatzbetreiber, etwa Flohmarktbörsen oder regionale Marktplätze, durch die neuen Vorgaben nicht behindert werden.

Ergänzend regt der Verband an, auch die Frei- und Grenzbeträge sowie Pauschalen im Steuerrecht zu aktualisieren. Viele Beträge sind Jahrzehnte alt, wie etwa die Behindertenpauschbetrag aus dem Jahr 1975 oder der Höchstbetrags für ein häusliches Arbeitszimmer, der aus dem Jahr 1996 stammt.

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