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DSi Rundschreiben Nr. 2/2020: E-Government in Deutschland

DSi-Publikation / Rundschreiben 10.03.2020, Hauke Hansen

Die Umsetzung von E-Government ist ein wichtiges politisches Projekt in Deutschland. Bis zum 31. Dezember 2022 sollen 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert und Nutzern online zugänglich gemacht werden. Gesetzliche Grundlage dafür ist das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG).

In dieser Studie wird zur „Halbzeit des OZG“ dessen derzeitiger Umsetzungsstand betrachtet. Der Schwerpunkt der Analyse liegt auf Verwaltungsleistungen, die für Unternehmen von hoher Relevanz sind. Sie sind im OZG-Themenfeld „Unternehmensführung und -entwicklung“ gebündelt, das im Zentrum der Studie steht.

DSi-Diagnose

Eine Umfrage, die unter 81 unternehmerisch tätigen Mitgliedern des Bundes der Steuerzahler durchgeführt wurde, ergab, dass über 60 % der Umfrageteilnehmer großen Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung von E-Government in Deutschland sehen. Zudem wird die Wichtigkeit bestimmter ausgewählter Verwaltungsleistungen aus dem OZG-Themenfeld „Unternehmensführung und -entwicklung“ sehr unterschiedlich eingeschätzt: Sieben der aus Sicht der Umfrageteilnehmer zehn wichtigsten Verwaltungsleistungen gelten zurzeit offiziell als depriorisiert bzw. als „noch offen“.

DSi-Empfehlungen

Da zwei Drittel der in der Umfrage repräsentierten Mitgliedsunternehmen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind, sollten die Digitalisierungsverantwortlichen:

  • eine gezielte Überprüfung bereits vorgenommener Priorisierungen in Betracht ziehen, um Kleinstunternehmen und KMU bei der OZG-Umsetzung nicht zu benachteiligen.

Damit darüber hinaus die bestmögliche Umsetzung der OZG-Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Frist gewährleistet ist, sollten die Digitalisierungsverantwortlichen:

  • ihre jüngsten Anstrengungen weiter forcieren, wie sie es zum Beispiel mit der Straffung des Reifegradmodells oder mit der Entscheidung, bundesweit einheitliche Servicekonten für Unternehmen einzurichten („Single Point of Contact“), getan haben;
  • durch ein umfassendes Zuständigkeitsscreening für Planungs- und Umsetzungssicherheit sorgen. Zuständigkeitswechsel während dieser Phasen gehen am Ende auf Kosten der Nutzer;
  • die notwendigen strukturellen Voraussetzungen schaffen, indem sie verbindliche einheitliche Standards definieren und behördliche Register modernisieren.

Da das „Once only“-Prinzip nicht mehr innerhalb der OZG-Frist wird umgesetzt werden können, es jedoch zentral für ein effizientes und nutzerfreundliches E-Government ist, sollte die Politik:

  • ein OZG-Nachfolgegesetz erarbeiten, das über die bloße Pflege bestehender technischer Lösungen hinausgeht;
  • Transparenz gegenüber den Steuerzahlern durch eine neue Kostenschätzung für die Einführung von E-Government schaffen.
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