Die deutsche Staatsverschuldung steigt derzeit von Rekord zu Rekord. Hauptgrund sind die Folgen der Pandemie, aber auch versäumte Strukturreformen und Sparanstrengungen. Bund, Länder und Gemeinden sowie ihre Extrahaushalte waren Ende 2021 mit rund 2.320 Milliarden Euro verschuldet.
Zur Veranschaulichung dieser Zahl dient folgendes Gedankenspiel: Ab sofort werden keine Schulden mehr aufgenommen und die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, neben allen anderen Ausgaben jeden Monat eine Milliarde Euro an Schulden zu tilgen. Mit dieser Verpflichtung würde es bis ins Jahr 2216 dauern, um den Schuldenberg der Bundesrepublik Deutschland vollständig abzutragen.
Am höchsten ist der Bund verschuldet. Auf ihn entfallen 67 Prozent der Staatsschulden. Danach folgen die Länder mit 27 Prozent. Die Schulden der Gemeinden schlagen mit 6 Prozent zu Buche. Der Gesamtschuldenstand der öffentlichen Haushalte in Abgrenzung der Maastricht-Kriterien lag im Jahr 2021 bei über 70 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Die Bundesbank schätzt, dass rund 35 Prozent der Schulden des Bundes von inländischen Gläubigern gehalten werden und etwa 60 Prozent in der Hand ausländischer Gläubiger liegen.
Die Folgen der Verschuldung
Wer Schulden macht, muss Zinsen zahlen. Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gebietskörperschaften müssen trotz anhaltendem Niedrigzinsniveau jedes Jahr viele Milliarden Euro Steuergeld für Zinsverpflichtungen aufwenden. Dieses Geld fehlt dem Staat, um seine eigentlichen Aufgaben zu erfüllen. Zudem wird der Spielraum für dringend notwendige Entlastungen bei Steuern und Abgaben erheblich eingeschränkt. Außerdem entsteht eine immer größere Anfälligkeit des Staates für Zinsänderungen an den Geld- und Kreditmärkten. Zwar profitiert Deutschland aktuell von den niedrigen Zinsen, die von den Gläubigern für deutsche Staatsanleihen verlangt werden, weil die Zinslasten historisch betrachtet niedrig sind, doch ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Zinspendel wieder in Richtung höherer Zinsen ausschlägt. Erhöhen sich die Zinsen mittelfristig um nur einen Prozentpunkt, steigen die Zinskosten allein des Bundes um bis zu 14 Milliarden Euro pro Jahr. 2021 musste der Bund weniger als 4 Milliarden Euro Netto-Zinszahlungen für seine Schulden im Kernhaushalt leisten – 2013 waren es hingegen mehr als 31 Milliarden Euro.

Die Ursache der Staatsverschuldung
Für die Entstehung der Schulden verantwortlich sind die von uns gewählten Politiker in den Parlamenten, die über die Einnahmen und Ausgaben des Staates entscheiden – auch in Krisenzeiten. Wenn die Einnahmen, vor allem die Steuern, nicht ausreichen, die Ausgaben zu decken, entscheiden sich viele Politiker dafür, Schulden zu machen. Da Politiker wiedergewählt werden wollen, versuchen viele, sich mit Wahlgeschenken bei den Wählern beliebt zu machen. Schließlich haben die Bürger viele Wünsche, deren Erfüllung sie sich vom Staat erhoffen. Dabei vergessen sie jedoch leicht, dass die Erfüllung der Wünsche dazu führt, dass der Staat zu viel Geld ausgibt. Ein Übriges trägt das bestehende Mischsystem im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern bei, da Kosten und Verantwortlichkeiten verschleiert werden. Niemand ist heute mehr imstande nachzuvollziehen, ob die gezahlten Steuern und Abgaben in diesem System auf kommunaler oder Landesebene in Projekte und Investitionen fließen, die dieser Ebene auch zugutekommen. Der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung wird aufgehoben.
Die Ausgaben und die Verschuldung des Staates müssen verringert werden!
Mit der Einführung der Schuldenbremse wurde der Bund verpflichtet, seine Nettoneuverschuldung ab 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu reduzieren. Den Bundesländern ist es ab 2020 grundsätzlich verboten, neue Schulden aufzunehmen.
Dieser Regel, die die Schuldenbremse für konjunkturelle Normalzeiten definiert hat, hat die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn die grundgesetzliche Schuldenbremse sieht im Falle von großen Krisen Ausnahmen vor. Diese „Notoption“ haben Bund und Länder im Zuge der Corona-Pandemie exzessiv genutzt und sich bis über beide Ohren verschuldet – auch für Ausgaben und Projekte, die in keinem Sachzusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Pandemie stehen. Folgerichtig im Sinne der Generationengerechtigkeit und der Bremsfunktion der Schuldenbremse müssen diese Notlagen-Schulden ausdrücklich wieder getilgt werden.
Da die Bürger und die Wirtschaft heute schon über Gebühr belastet werden, sind Steuererhöhungen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler keine Lösung zur Erreichung solider Staatsfinanzen und ausgeglichener Haushalte. Vielmehr müssen die Staatsausgaben gesenkt werden. Der Staat sollte sich auf wichtige Aufgaben beschränken, z. B. auf die Wahrung der äußeren und inneren Sicherheit, Bildung, ein ausgewogenes Maß an sozialem Ausgleich und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Viele öffentliche Aufgaben sollten nach einer Verwaltungsreform bürgerfreundlich, sparsam und wirtschaftlich erledigt werden. Das bedeutet mehr Eigenverantwortung der Bürger, weniger Beschäftigte im öffentlichen Dienst und mehr Chancen für private Anbieter von Leistungen, die der Staat heute erbringt.