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Augenmaß gefordert

Presseinformation 06.03.2019

Bund der Steuerzahler mahnt zur Vorsicht bei Übertragung des Tarifabschlusses

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg beurteilt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst differenziert. Selbstverständlich dürften die Angestellten der Länder nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden, so der Verband. Allerdings führe die Übertragung des Abschlusses zu zusätzlichen Ausgaben für das Land in Höhe von insgesamt 3,34 Milliarden Euro. Davon seien 900 Millionen in der Finanzplanung nicht enthalten. Es klaffe also eine gewaltige Finanzierungslücke im Landeshaushalt für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass die Politik nun in der Pflicht sei entsprechende Einsparungsvorschläge zu unterbreiten, um die ungeplanten Mehrausgaben zu finanzieren. Diese müssten dauerhaft wirken, denn auch die strukturellen Tariferhöhungen belasten den Landeshaushalt dauerhaft. Das gilt umso mehr, als ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse greift. Diese dürfe nicht in Frage gestellt werden, fordert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Eine Möglichkeit, wie die Lücke verringert werden kann, bestehe darin, die Gehaltserhöhung von Beamten und Angestellten des Landes differenziert zu behandeln. Das wäre nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg auch sachlich geboten. Angestellte zahlten aus der Tariferhöhung höhere Sozialabgaben, sofern sie mit ihrem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Beamte dagegen unterlägen keiner vergleichbaren Belastungsverschärfung. Daher steigen die Nettogehälter der Beamten aufgrund einer Tariferhöhung stärker an als die Nettogehälter der Angestellten. Bei einer Eins-zu-eins-Übertragung des Abschlusses auf die Beamtenschaft, würde der Netto-Gehaltsunterschied zwischen Beamten und Angestellten größer werden.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist auch darauf hin, dass der Tarifabschluss nicht auf die ehemaligen Landesbeamten, also auf die Pensionäre übertragen werden muss. Da Pensionäre über ein deutlich höheres Versorgungsniveau verfügten als Rentner, wirke sich eine prozentuale Anhebung der Altersversorgung für Pensionäre stärker aus als für die Rentner. Damit öffne sich die Schere zwischen den Altersversorgungssystemen immer weiter.

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