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Steuergeldverschwendung

Ärgerliches und Kurioses

Maurienbrücke

Unterschriftenaktion gegen den Bau gestartet (25.06.2019)

Wie bereits im vergangenen Jahr bekannt wurde, plant das Bezirksamt Hamburg-Nord in der Barmbeker Maurienstraße den Bau einer Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Osterbekkanal. Und obwohl in 100 Metern östlich und in 200 Metern westlich bereits zwei gut ausgebaute Brücken zur Verfügung stehen, möchte die Verwaltung an dieser Stelle mehr als 1,8 Millionen Euro für einen Neubau ausgeben. Der Bund der Steuerzahler hält diese Investition für Steuergeldverschwendung. Und auch bei den Anwohnern vor Ort nimmt der Widerstand zu!

Seit dieser Woche sammelt eine Initiative Unterschriften gegen die Pläne des Bezirksamts. So soll der Druck auf die Politik erhöht werden, um den Bau der Maurienbrücke doch noch stoppen zu können.

Petra Ackmann, Vorstandsmitglied im Bund der Steuerzahler Hamburg e.V., äußert: „Nur weil Geld rumliegt, muss man es nicht ausgeben. Bislang konnte niemand schlüssig erklären, wofür die Maurienbrücke benötigt wird. Doch eines ist sicher: Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird es mit dieser enormen Verschwendungssumme ins Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes schaffen."

Eine Brücke, die niemand braucht (01.03.2019)

Den Satz „Hamburg hat mehr Brücken als Venedig und Amsterdam zusammen“ bekommt man wohl auf so ziemlich jeder touristischen Führung durch die Hansestadt vorgetragen. Aber nicht jedes neue Projekt macht Sinn.

In der Tat: Mit rund 2.500 Brücken ist Hamburg Europas Brückenhauptstadt (Venedig hat knapp 400, Amsterdam rund 1.300). Und da an der Elbe nicht gekleckert, sondern geklotzt wird, möchte die Hansestadt ihren Spitzenplatz ausbauen und dem Stadtbild eine Fußgängerbrücke, die Maurienbrücke, hinzufügen – obwohl deren Nutzen fraglich ist.

Die Maurienstraße verbindet die Stadtteile Barmbek Nord und Barmbek Süd. Zumindest in der Theorie. Denn die Straße wird durch den Osterbekkanal in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt geteilt. Wer also die Maurienstraße einmal ablaufen will, muss, um den Osterbekkanal zu überwinden, einen kleinen Umweg über die nahegelegenen Brücken Bramfelder Straße (in rund 100 Metern Entfernung) oder Hufnerstraße (in rund 200 Metern Entfernung) gehen. Und bislang zumindest sind keine Meldungen bekannt, dass sich Bürger beschwert hätten, diese kurze Gehzeitverlängerung sei zu beschwerlich. Schließlich sind im Umfeld der Maurienstraße auch nur wenige Anwohner überhaupt von einer fehlenden Brücke betroffen. Der südliche Abschnitt der Maurienstraße ist von einer Feuerwache geprägt, der nördliche Abschnitt vom Museum der Arbeit und weiterem Gewerbe. Warum also eine neue Brücke? Nur, weil man sie sich leisten kann?

Pläne zum Wiederaufbau der Maurienbrücke, die früher bereits existierte, im Zweiten Weltkrieg jedoch zerstört wurde, liegen bereits seit rund 30 Jahren vor. Jedoch: In den seit 1945 ins Land gezogenen Jahrzehnten scheint niemand die Brücke vermisst zu haben. Und auch das Hamburger Abendblatt hat bereits ausführlich über „Die Brücke, die niemand braucht“ berichtet und die Kritik des Bundes der Steuerzahler an den Neubauplänen aufgegriffen. So äußerte Petra Ackmann, Vorstandsmitglied im Hamburger Landesverband, gegenüber Hamburgs größter Tageszeitung: „Nur weil Geld rumliegt, muss man es nicht raushauen.“ Immerhin soll der Bau der Maurienbrücke, und dies hat das zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord auf BdSt-Anfrage auch bestätigt, 1,85 Mio. Euro kosten. „Voraussichtlich!“, wie die Presseabteilung des Amtes ausdrücklich betont. Und wie Petra Ackmann errechnet hat, müssten die elf Mitarbeiter ihres Steuerbüros 30 Jahre lang Lohnsteuer zahlen, um die Fußgängerbrücke zu finanzieren.

Hinzu kommt, dass durch den Bau der Maurienbrücke bürgerschaftliches Engagement mit Füßen getreten würde. Schließlich befindet sich am südlichen Ufer des Osterbekkanals, genau an der Stelle, an der die Brücke enden soll, eine kleine, zum Wasser hin abfallende Grünfläche, die die Stadt an ortsansässige Bürger verpachtet hat, um nicht selbst für die Instandhaltung aufkommen zu müssen. Die Anwohner haben die Fläche auf eigene Kosten hergerichtet und vorzeigbar gemacht. Durch das Anrollen der Bagger, Anfang 2020 soll es soweit sein, würde dieses Werk jedoch zerstört.

Und so wird sich der Bund der Steuerzahler auch weiterhin vehement dafür einsetzen, dass die Pläne zum Bau der Brücke wieder in den Schubladen verschwinden, aus denen die Stadtplaner sie geholt haben. Denn auch ohne die Maurienbrücke werden Venedig und Amsterdam nicht an Hamburgs Status als Brückenhauptstadt Europas rütteln können.

Fahrradzähler

Hurra! BdSt verhindert weitere Fahrradzählsäulen (01.04.2019)

Hurra: Die im rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigten sechs Fahrradzählsäulen werden – wie von uns gefordert – nun doch nicht aufgestellt in Hamburg.

Der Reihe nach: Im Jahr 2014 hat der Bezirk Hamburg-Mitte an der Außenalster die erste Fahrradzählsäule der Stadt installiert. Ziel war die Trenderkennung und „Klärung der an der Alster benötigten Infrastruktur zur Herstellung bzw. Wahrung der Verkehrssicherheit.“ Und hieß es anfangs noch, die Zählsäule hätte 22.000 Euro gekostet, brachten unsere Recherchen ans Tageslicht, dass Erwerb und Installation 31.384,39 Euro gekostet hatten.

Somit kam der Zähler ins Schwarzbuch. Und erhielt bundesweit Aufmerksamkeit. Wir ließen nicht locker und fragten in regelmäßigen Abständen bei der Wirtschaftsbehörde an, wann denn die weiteren Fahrradzähler installiert würden – ohne aber je ein konkretes Datum genannt zu bekommen. Im Februar folgte nun jedoch der Rückzieher: „Die Pläne für weitere oberirdische Zählsäulen sind vom Tisch. Eine Ausschreibung im letzten Jahr brachte keine wirtschaftlichen Angebote.“

Und so äußerte Lorenz Palte, Vorsitzender des Hamburger Steuerzahlerbundes: „Wir sind froh, dass die Wirtschaftsbehörde endlich Einsicht zeigt. Fahrräder kann man auch ohne teuren Klimbim zählen. Die Zählsäulen sind ein Marketing-Gag, der den Steuerzahler einen sechsstelligen Betrag gekostet hätte. Das Geld sollte man lieber für die Sanierung der teils maroden Radwege ausgeben. Die Hartnäckigkeit des Steuerzahlerbundes hat sich ausgezahlt.“

Elbphilharmonie

Elbphilharmonie bleibt (zunächst) ein ''Haus für alle'' (17.01.2018)

Wie heute bekannt wurde, wird der Zugang zur Plaza der Elbphilharmonie bis auf Weiteres kostenfrei möglich sein. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Wir begrüßen diese Entscheidung sehr. Der Steuerzahler hat das Konzerthaus finanziert und die Elbphilharmonie wurde den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt immer als 'Haus für alle' verkauft."

"Es ist richtig, dass zunächst weiterhin jedem, egal ob schmales Budget oder nicht, die Möglichkeit offen steht, die Elbphilharmonie zu besuchen. Solange es aufgrund der ausverkauften Konzerte für viele Menschen nicht möglich ist, die Elbphilharmonie in Gänze zu erleben, sollte der Zugang zur Plaza kostenfrei bleiben", so Palte weiter.

Happy Birthday, Steuerzahlerphilharmonie (11.01.2018)

Die Elbphilharmonie wurde heute vor genau einem Jahr eröffnet. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Das Entstehen des neuen Hamburger Wahrzeichens war eine schwere Geburt. Umso mehr freuen wir uns, dass wir heute den 1. Geburtstag der Elbphilharmonie feiern können. Aus der Hamburger Skyline ist das Konzerthaus nicht mehr wegzudenken. Der internationale Fokus hat sich durch die Eröffnung der Elbphilharmonie auf Hamburg gerichtet. Hierauf können die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die durch ihre Steuergelder den Bau des Gebäudes erst ermöglicht haben, stolz sein."

"Und dennoch: In die Jubelarien der vergangenen Tage, dass die Elbphilharmonie ihr erstes Jahr mit einem Überschuss abgeschlossen hat, möchten wir nicht mit einstimmen. Bei städtischen Zuschüssen in Millionenhöhe ist dies nicht die ganz große Kunst. Von den Zinszahlungen für die Errichtung des Gebäudes, die die Stadt noch viele Jahre wird stemmen müssen, ganz zu schweigen. Das kulturelle Angebot der Hansestadt, das eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllt, wird auch langfristig ein Zuschussgeschäft bleiben. Deshalb ist es um so wichtiger, die internationale Strahlkraft der Elbphilharmonie zu nutzen, um nicht nur Touristen, sondern auch Investitionen anzulocken."

"Bezüglich der Diskussion, ob der Zutritt zur Plaza der Elbphilharmonie bald eventuell kostenpflichtig werden soll, beziehen wir eine klare Position. Da durch die stets ausverkauften Veranstaltungen des Konzerthauses viele Menschen nicht die Chance haben, die Elbphilharmonie in Gänze zu erleben, sollte der Zugang zur Plaza zunächst kostenfrei bleiben", so Palte abschließend.

Zu hohe Kosten für die Bespielung der Elbphilharmonie? (01.03.2017)

So schnell kann es gehen. Noch bis vor wenigen Monaten drehte sich jede Berichterstattung über die Elbphilharmonie um die mit ihrem Bau einhergehende Kostenexplosion. Das Konzerthaus wurde regelmäßig in einem Atemzug mit dem Berliner Flughafen und Stuttgart 21 genannt und galt als Symbol für die Unfähigkeit der öffentlichen Hand, kostenstabil zu bauen.

Doch diese Zeiten scheinen nun (endlich) vorbei. Seit der Eröffnung der "Elphi" wird der Steuerzahler nur noch mit bunten Bildern verschiedener musikalischer Highlights, die tagtäglich in den beiden Konzertsälen stattfinden, beglückt.

Und ganz ehrlich, es fällt einem schwer, sich dieser Euphorie rund um das neue städtische Wahrzeichen zu entziehen. Zu sehr fügt sich das Gebäude in Hamburgs Skyline ein, zu sehr hat mit der Eröffnung ein Hauch von internationalem Glamour in die manchmal etwas schläfrig wirkende Hansestadt Einzug gehalten.

Doch endet die Arbeit des Steuerzahlerbundes mit der Eröffnung des Musiktempels?

Mitnichten! Ein besonderes Augenmerk werden wir zukünftig auf die Betriebskosten, die im städtischen Haushalt mit denen der Laeiszhalle zusammengefasst werden, werfen müssen.

Dass sich die beiden Konzerthäuser irgendwann selber tragen werden, gilt als ausgeschlossen, denn dies schaffen tatsächlich nur die wenigsten Einrichtungen in der europäischen Kulturlandschaft. Der Steuerzahler wird sich also darauf einstellen müssen, die sich ergebenden Finanzierungslücken dauerhaft auszugleichen.

Wie groß diese langfristig sein werden, lässt sich noch nicht sagen. Fest steht aber, dass die Stadt vor einem schwierigen Spagat steht. Auf der einen Seite soll die Elbphilharmonie vor dem Hintergrund der von den Hamburgerinnen und Hamburgern zu tragenden Baukosten ein "Haus für alle" sein. Die Ticketpreise müssen also so gestaltet werden, dass sich jeder den Eintritt für eine Veranstaltung im neuen Konzerthaus leisten kann. Auf der anderen Seite ist aber auch klar, dass günstige Eintrittspreise nur mit einer nicht unerheblichen öffentlichen Subventionierung einhergehen können.

Mit welchen Subventionen die Stadt Hamburg im Detail rechnet, lässt sich beispielhaft in der Senatsdrucksache "Fortgeschriebenes Nutzungskonzept für den laufenden Spielbetrieb von Elbphilharmonie und Laeiszhalle" nachlesen. Hier heißt es, "dass rechnerisch jede Abendveranstaltung - unabhängig vom Veranstalter - im Großen Saal der Elbphilharmonie im Schnitt mit 14.000 Euro subventioniert wird." Insgesamt ist im städtischen Haushalt ein Spielbetriebszuschuss für Elbphilharmonie und Laeiszhalle von 6 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Hinzu kommen für die in der Eröffnungsphase vorgesehenen Aktivitäten außerhalb der Reihe einmalig 5 Mio. Euro Spielbetriebszuschuss und 10 Mio. Euro für Marketingmaßnahmen.

Doch bevor jetzt dem Leser in Kenntnis der Höhe dauerhafter und einmaliger Zuwendungen für Elbphilharmonie und Laeiszhalle der Atem stockt, hier einige Zahlen, die diese Summen deutlich relativieren: Laut Hamburger Haushaltsplan für 2017 sind beispielsweise für die Hamburgische Staatsoper Subventionen in Höhe von 55 Mio. Euro vorgesehen. Das Schauspielhaus erhält 25 Mio. Euro aus der Stadtkasse. Und das Thalia Theater darf sich über 22 Mio. Euro freuen. Macht zusammen für diese drei großen Kultureinrichtungen immerhin mehr als 100 Mio. Euro - pro Jahr! Und bei erwarteten rund 817.000 Besuchern in allen drei Häusern, entspricht dies einer durchschnittlich Subvention von immerhin 125 Euro - pro Ticket! Und sollten Elbphilharmonie und Laeiszhalle in 2017 von beispielsweise rund 600.000 zahlenden Gästen besucht werden, wären dies bei 6 Mio. Euro kalkulierten Fixkosten gerade einmal 10 Euro an Subventionen pro Ticket - Baukosten und einmalige Zuschüsse lassen wir in dieser Rechnung außen vor, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Und auch wenn der Vergleich insgesamt hinkt, da Opern und Theater einen ganz anderen Personalbedarf aufweisen als Konzerthäuser (allein für die Hamburgische Staatsoper liegen die Personalkosten bei rund 42 Mio. Euro), soll mit dieser Rechnung verdeutlicht werden, dass es am Ende wohl nicht die Millionen für Elbphilharmonie und Laeiszhalle sein werden, die den Kulturhaushalt zu Fall bringen könnten.

Und dennoch: Die Finanzplanung für die Elbphilharmonie wurde auf dem Reißbrett entworfen, da langjährige Erfahrungswerte noch nicht zur Verfügung stehen. Es bleibt also abzuwarten, ob die Kulturpolitiker mit ihrem geschätzten Finanzbedarf am Ende eine Punktlandung hinlegen oder ob innerhalb des Kulturetats umgeschichtet werden oder dieser sogar erhöht werden muss.

Für den Bund der Steuerzahler bleibt die Elbphilharmonie also auch weiterhin ein Thema. Wir werden darauf achten, dass das neue Wahrzeichen nach seiner Eröffnung keine finanziellen Misstöne mehr hervorbringt.

Heute wird die Elbphilharmonie eröffnet - ein teures Meisterwerk (11.01.2017)

Nach fast 10 Jahren Bauzeit wird die Elbphilharmonie heute eröffnet.

Dazu sagt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Ohne Zweifel, architektonisch ist die Elbphilharmonie ein Meisterwerk. Sie wird die Silhouette unserer Stadt für die nächsten Jahrzehnte prägen. Ich bin mir sicher, dass die Hamburgerinnen und Hamburger ihr neues Konzerthaus schnell akzeptieren und in ihr Herz schließen werden."

"Die Politik hat aus dem Kostendesaster rund um die Elbphilharmonie die richtigen Lehren gezogen und das Konzept des Kostenstabilen Bauens auf den Weg gebracht. Dieser Vorsatz, zukünftig Bauprojekte gründlich durchzuplanen und seriös zu rechnen, bevor man anfängt zu bauen, ist es wert, mit weltbester Musik aus der Elbphilharmonie belohnt zu werden. Die Elbphilharmonie ist hoffentlich das erste und letzte Hamburger Mahnmal für verantwortungslosen Umgang mit Steuergeldern."

"Aufgabe der Verantwortlichen muss es nun sein, die öffentlichen Zuschüsse für die Elbphilharmonie stabil zu halten. Dies ist besonders wichtig vor dem Hintergrund der ab 2019 greifenden Schuldenbremse, denn sonst besteht die Gefahr, dass andere kulturelle Einrichtungen finanziell ausbluten", so Glawe weiter.

Änderung des Strafgesetzes ist nötig, um Steuergeldverschwendung zu stoppen (05.05.2015)

Es ist durchgesickert, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft der Schuldfrage rund um das Projekt Elbphilharmonie nicht weiter nachgehen wird.

Hierzu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Es ist keine Überraschung, dass die Staatsanwaltschaft der Steuergeldverschwendung rund um den Bau der Elbphilharmonie nicht weiter nachgehen wird. Bis heute fehlt es der deutschen Gesetzgebung an einem Werkzeug, um beispielsweise die Verantwortlichen rund um den Bau des 'Jahrhundertprojekts' zur Rechenschaft ziehen zu können."

"Der Bund der Steuerzahler hat hierzu konkrete Gesetzesvorschläge zur Anpassung des Strafgesetzes und des Haushaltsrechts vorgelegt, damit sich die handelnden Personen nicht auch weiterhin lediglich durch das ziehen persönlicher und politischer Konsequenzen aus der Verantwortung stehlen können. Hätte die Politik unsere Forderungen bereits umgesetzt, wäre es bei der Elbphilharmonie entsprechend möglich gewesen, die Verantwortlichen auch juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Denn, egal ob Elbphilharmonie, HSH Nordbank oder Berliner Flughafen: Bisher ist am Ende immer der Steuerzahler der Dumme."

"Beim Bau der Elbphilharmonie haben die handelnden Personen verantwortungslos gehandelt. Sie haben das Projekt trotz mangelhafter Planung Hals über Kopf durchgepeitscht und später trotz offensichtlicher Fehler nicht die Notbremse gezogen. Die Verantwortlichen befanden sich im Rausch und wollten sich ein Denkmal setzen. Im Umgang mit Steuergeld ist dies jedoch nicht hinnehmbar. Die Zeche über 789 Millionen Euro zahlen nun alle Hamburgerinnen und Hamburger."

"Wichtig ist vor allem, dass aus dem Baudesaster die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Mit dem Konzept des Kostenstabilen Bauens befindet sich die Politik bereits auf dem richtigen Weg. Dieser sollte konsequent weitergegangen werden. Schließlich geht es bei der möglichen Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele um Summen in einer ganz anderen Dimension", so Palte weiter.

PUA Elbphilharmonie kostet 5,4 Mio. Euro. Nichts dazugelernt? (04.04.2014)

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Elbphilharmonie hat seinen Abschlussbericht verabschiedet. Dazu Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Auch der Steuerzahlerbund hielt es für erforderlich, das Planungs- und Bauchaos rund um die Elbphilharmonie parlamentarisch aufzuarbeiten. Jedoch haben wir schon früh darauf hingewiesen, dass ein Ausschuss vor Fertigstellung der Elbphilharmonie wenig produktiv ist, da nur die Zeit vor der Etablierung des Ausschusses untersucht werden kann. Seit dessen Einsetzung sind die Kosten jedoch nochmals um mehrere hundert Millionen Euro gestiegen."

"Der PUA scheute offenbar keine Kosten, dem Elphi-Desaster auf den Grund zu gehen. Der Ausschuss hat Kosten in Höhe von über 5,4 Millionen Euro verursacht, getagt wurde 51 Mal. Das macht über 100.000 Euro für jede Sitzung. Allein die Personalkosten belaufen sich auf über 4,6 Millionen Euro. Hat der PUA nichts gelernt, wenn er es mit den eigenen Kosten nicht so genau nahm? Die Elbphilharmonie lässt grüßen. Und gemessen an den verursachten Kosten sind die Ergebnisse des Ausschusses sehr dürftig. Die Hauptverantwortlichen können oder wollen sich an viele Details nicht mehr erinnern."

"Wir als Steuerzahlerbund haben die Neuordnungsvereinbarung zur Elbphilharmonie begrüßt, weil die Alternativen den Steuerzahler noch teurer zu stehen gekommen wären. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Politik die richtigen Lehren aus dem Chaos rund um die Elbphilharmonie zieht. Solch ein chaotisch durchgeführtes Bauprojekt darf sich nicht wiederholen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in der Hamburger Kulturszene um jeden Euro schwer gekämpft werden muss, ist das Drama rund um die Elbphilharmonie umso skandalöser", so Glawe weiter.

Bau der Elbphilharmonie nach dem Motto: Was kostet die Welt? (07.01.2014)

Der Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. sieht sich durch die Berichterstattung des SPIEGEL zur Elbphilharmonie in seiner Kritik bestätigt. Nachdem der SPIEGEL den PUA-Bericht schlüssig zusammengefasst hat, hat die Stadt nun einen offiziellen Leitfaden dafür, wie man Bauprojekte auf keinen Fall angehen sollte.

Lorenz Palte, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes Hamburg e.V.: "Wir haben bereits mehrfach das Vorgehen beim Bau der Elbphilharmonie kritisiert. Durch den Baubeginn ohne fertige Planung wurde die Verschwendung von Steuergeld in Kauf genommen. Kein Bürger kann es sich leisten mit seinem Hausbau zu beginnen, ohne genau zu wissen, wie es eigentlich aussehen soll."

"Spätestens mit der Schuldenbremse werden wir uns solches Missmanagement nicht mehr leisten können. 'Was kostet die Welt?' darf nicht zum Leitfaden für die Politik werden. Mit der Drucksache Kostenstabiles Bauen hat sich der Senat ein Werkzeug geschaffen, mit dem Steuergeldverschwendung zukünftig verhindert werden kann. Wir fordern den Senat auf, diese Drucksache auf so viele Projekte wie möglich anzuwenden. Mit der Sanierung des CCH geht es los. Wir werden dem Senat hierbei genau auf die Finger schauen", so Palte weiter.

Steuerzahlerbund unterstützt Neuordnungsvereinbarung (18.06.2013)

Die Hamburgische Bürgerschaft stimmt am Mittwoch in einer Sondersitzung über die Neuordnungsvereinbarung zur Elbphilharmonie ab. Der Vertrag sieht eine Übernahme sämtlicher Kosten- und Haftungsrisiken für HOCHTIEF und eine garantierte Fertigstellung des Konzerthauses bis 2016 vor. Die Belastung der Steuerzahler wird durch die Neuordnung auf mind. 789,05 Mio. Euro steigen.

"Die neue Vereinbarung behebt zahlreiche Geburtsfehler im Projekt, die in einem beispiellosen Planungschaos mündeten und zu dramatischen Kostenüberschreitungen führten. Man muss bei allem Ärger über die extrem hohen Kosten anerkennen, dass aus den begangenen Fehlern die richtigen Konsequenzen gezogen wurden und somit im besten Wortsinn eine Neuordnung des Projekts ermöglicht wird", sagt die stellvertretende Vorsitzende des Hamburger Steuerzahlerbundes, Sabine Glawe.

"Eine Kündigung der Kooperation würde die Steuerzahler deutlich teurer zu stehen kommen als oft behauptet. Vergleichsberechnungen enthalten nach unserer Prüfung zu viele ungeklärte Risiken und nicht nachvollziehbare Kostenschätzungen. Die Neuordnungsvereinbarung steht demgegenüber in Einklang mit § 7 LHO und ist deshalb die wirtschaftlichere Alternative", so Glawe weiter.

Nach vorsichtigen Schätzungen des Steuerzahlerbundes hätte das Projekt Elbphilharmonie den Landeshaushalt insbesondere durch geringere Verfahrenskosten mit rund 150 Mio. Euro weniger belasten können, wenn vor der Ausschreibung solide und möglichst abschließend geplant worden wäre. Kritisch sieht der Bund der Steuerzahler in diesem Zusammenhang die mit über 100 Mio. Euro sehr hohe Vergütung des Generalplaners, der an der Bauzeitverzögerung nicht unschuldig ist.

"Die Steuerzahler dieser Stadt haben das Recht darauf, dass ihre Steuern und Abgaben von der Politik wirtschaftlich ausgegeben werden. Bürgerschaft und Senat müssen für zukünftige Großbauprojekte die richtigen Lehren aus dem Planungsdesaster bei der Elbphilharmonie ziehen. Alles andere würde dafür sorgen, dass Bürger ihren Politikern noch weniger als ohnehin schon den sorgsamen Umgang mit ihrem Steuergeld zutrauen. Die Bürgerschaft hat nun die Chance, durch eine möglichst breite Zustimmung zur Neuordnung verloren gegangenes Vertrauen der Steuerzahler zurückzugewinnen", sagt Sabine Glawe.

Jetzt wird garantiert gebaut (19.04.2013)

Auf Hamburgs bekanntester Baustelle kann endlich wieder gebaut werden. Bürgermeister Olaf Scholz präsentierte im März die ausgehandelte Vereinbarung zur Neuordnung der Kooperation mit HOCHTIEF bei der Elbphilharmonie, die nun bis Ende Juni von der Bürgerschaft beraten wird. Die Zustimmung des Parlaments gilt als sicher.

Die neue Vereinbarung behebt zahlreiche Geburtsfehler im Projekt, die in einem beispiellosen Planungschaos mündeten und zu dramatischen Kostenüberschreitungen führten. Nun wurde die Generalplanung durch die Architekten ebenso gestrichen wie das Mitspracherecht der städtischen Realisierungsgesellschaft (ReGe). Die noch nicht fertiggestellte Bauausführungsplanung dürfte damit um ein Vielfaches schneller und reibungsloser vonstattengehen.

Das Bauunternehmen HOCHTIEF plant nun federführend mit den Architekten, baut anschließend in Eigenregie und übergibt das Gebäude schlüsselfertig spätestens im Juni 2016. Eine Eröffnung des Konzerthauses wurde für 2017 anvisiert. Zu den bisherigen Kosten in Höhe von 380 Mio. Euro kommen nun noch 195 Mio. Euro für zusätzliche Planungs- und Bauleistungen. Damit steigt der "Globalpauschalfestpreis" auf 575 Mio. Euro. Dazu heißt es in der Neuordnungsvereinbarung: "Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, dass der […] vereinbarte Globalpauschalfestpreis nicht überschritten wird". Wie vertrauenswürdig das Wort "Garantie" ist, das in dem Text gleich mehrfach vorkommt, ist eine Gretchenfrage. Obendrauf kommen nämlich noch Steuern, Zinsen und die durch die Bauzeitverzögerung notwendig gewordene weitere Beauftragung der ReGe und ihrer Projektmanager. Außerdem ist in dieser Summe nicht die Vergütung für baufremde Leistungen in Höhe von 26 Mio. Euro (netto) enthalten, die bereits 2010 gezahlt wurden. Die Elbphilharmonie kostet den Hamburger Steuerzahler also schon mehr als 600 Mio. Euro!

Darüber hinaus besteht ein Kostenrisiko im Hinblick auf die Akustik. Um dem Anspruch gerecht zu werden, eines der Top-10-Konzerthäuser zu erhalten, sind die Gesamtkosten für den Teilbereich Akustik erst dann kalkulierbar, wenn der Saal gebaut wurde und die Akustiker ihre Arbeit aufnehmen können. Zwar zeigten sich die renommierten Experten von Nagata Acoustics zuversichtlich, den Kostenrahmen einzuhalten, doch der Geduldsfaden der Steuerzahler ist angesichts solcher sicher gut gemeinten Äußerungen hauchdünn.

"Das Vertrauen der Steuerzahler zurückzugewinnen war eines der Ziele des Senats, deshalb hat der Bürgermeister auch so hart verhandelt", sagte Senatssprecher Christoph Holstein dem Steuerzahlerbund.

Man muss bei allem Ärger über die extrem hohen Kosten anerkennen, dass die vorliegende Vereinbarung nicht nur Geburtsfehler des Projekts behebt, sondern darüber hinaus auch aus den bisherigen Fehlern die richtigen Konsequenzen zieht und im besten Wortsinn eine Neuordnung des Projekts ermöglicht.

Neben dem oben erwähnten neuen Aufgabenzuschnitt ist positiv hervorzuheben, dass HOCHTIEF auch die Haftung für Gewerke übernimmt, die es nicht zu verantworten hat. Auch die Verbindlichkeit der Terminplanung und die vielen Ausnahmen, die nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit führen dürfen, hinterlassen den Eindruck, dass HOCHTIEF bei den Verhandlungen mehrmals über den eigenen Schatten springen musste. Verzögert sich der Abnahmetermin, muss das Bauunternehmen 575.000 Euro Strafe pro Verzugstag zahlen, höchstens jedoch 28,8 Mio. Euro.

Gut ist die neue Transparenz, die der Senat mit der Veröffentlichung der Vereinbarung dokumentiert. Das erleichtert die Meinungsbildung der Steuerzahler. Wenn wir unseren Frieden mit dem Elbphilharmonie-Debakel machen sollen, müssen wir uns darauf verlassen können, dass dieses Projekt ein mahnendes Beispiel für die Zukunft ist.

2,6 Millionen Euro - Wofür eigentlich? (15.02.2013)

Der Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Elbphilharmonie hat bisher Kosten in Höhe von über 2,6 Millionen Euro verursacht - das sind knapp 50.000 Euro pro Sitzung. Gemessen am zeitlichen und finanziellen Rahmen sind die gewonnenen Erkenntnisse mager. Grundlegende neue Ergebnisse präsentiert der PUA nicht. Bisher konnte der geneigte Steuerzahler vor allem gegenseitige Schuldzuweisungen der ehemals Verantwortlichen beobachten.

Die Entscheidung für die Einsetzung dieses PUA dürfte kontraproduktiv gewesen sein, da die Entscheidungsfreude der Verwaltung mit dem Untersuchungsausschuss im Nacken nicht zugenommen hat, ganz im Gegenteil.

Grundsätzlich halten wir einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss für die Aufarbeitung der Planung und der Bauausführung der Elbphilharmonie für unbedingt erforderlich. Eine solche Kostenentwicklung darf sich nicht wiederholen! Dennoch wies der Steuerzahlerbund bereits 2010 darauf hin, dass ein Untersuchungsausschuss zum damaligen Zeitpunkt wenig produktiv sei, da dieser lediglich die Zeit VOR der Etablierung des Ausschusses prüfen könne. Ein Ausschuss nach der endgültigen Fertigstellung der Elbphilharmonie wäre also wesentlich sinnvoller gewesen.

Senat beschließt Weiterbau mit HOCHTIEF - eine gute Entscheidung (19.12.2012)

Kurz vor Weihnachten hat der Erste Bürgermeister Olaf Scholz entschieden, dass Hamburg die Elbphilharmonie mit dem Bauunternehmen HOCHTIEF zu Ende bauen und hierfür die Strukturen komplett erneuern wird. Der Bund der Steuerzahler hatte seit Monaten auf die Verhandlungen eingewirkt und begrüßt nun, dass der Senat an der Kooperation mit HOCHTIEF festhalten will.

Wir haben dem Bürgermeister in mehreren persönlichen Gesprächen eine Einigung mit dem Unternehmen empfohlen und HOCHTIEF zu schmerzhaften, aber notwendigen Zugeständnissen geraten.

"Bei der völlig verunglückten Vertragssituation ist dies ein optimales Verhandlungsergebnis des Ersten Bürgermeisters, der sich mit seiner Entscheidung auch gegen interne Widerstände durchgesetzt hat", sagt der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V., Frank Neubauer. Insbesondere die städtische ReGe und die Elbphilharmonie Bau KG hatten sich zuvor vehement für eine Trennung ausgesprochen. Dies nicht zu tun, ist richtig.

HOCHTIEF hat angeboten, die volle Verantwortung für das Bauwerk zu übernehmen und es schlüsselfertig bis zum Sommer 2016 der Stadt zu übergeben. Damit übernimmt das Unternehmen die Haftung auch für Baugewerke, die es nicht konstruiert hat. Dieses Angebot ist ein dicker Brocken für HOCHTIEF, denn einen Gewinn wird das Unternehmen nicht erzielen. Derzeit geht HOCHTIEF von einem Verlust in Höhe von rund 80 Mio. Euro aus. Entscheidend ist jetzt, dass dieses Angebot von den Vertragsparteien bis zum 28. Februar wasserdicht umgesetzt wird.

Die ReGe wird zukünftig nur noch klassische Bauherrenaufgaben übernehmen. Gemessen an ihrer bisher starken Stellung kommt dies einer Degradierung gleich. Sie kommt spät - aber nicht zu spät. Viele Köche verderben den Brei, heißt es - und die ReGe galt allen Beteiligten, zuletzt wohl auch dem Senat, als wenig überzeugender Koch, auf den man im Interesse des Gesamtprojekts verzichten muss. Die Architekten Herzog & de Meuron erklärten sich bereit, unter der Ägide von HOCHTIEF zu Ende zu bauen und plädierten, wie der Steuerzahlerbund auch, für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit.

Mit der neuen Struktur können die Geburtsfehler zum Teil ausgeglichen werden - wenn auch zu einem sehr hohen Preis. Die 189 Mio. Euro Mehrkosten schmerzen, aber eine Kündigung würde die Stadt nach unserer Einschätzung weitaus mehr kosten. Die ReGe will errechnet haben, dass ein Weiterbau der Elbphilharmonie ohne HOCHTIEF ebenfalls "nur" rund 200 Mio. Euro kosten würde. Doch allein der Prozess der Neuausschreibungen und die Einarbeitung eines neuen Bauträgers in diesen komplizierten Bau machen die ReGe-Rechnung zu einer Milchmädchenrechnung. Realistischer wären ca. 250 Mio. Euro.

Noch immer nicht geklärt ist die Frage der Mehrkosten, die durch die Verzögerungen entstanden sind. Hierzu zählen die Zinsbelastung, Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüche. Wer diese Kosten letztlich zu tragen hat, wird der Senat noch im Januar klären müssen. Insgesamt könnte die Gesamtbelastung für den Steuerzahler durch den Bau der Elbphilharmonie nach unserer Einschätzung noch auf ca. 650 Mio. Euro steigen.

Jahrhundertprojekt neu starten! - Steuerzahlerbund legt 10-Punkte-Plan vor (01.06.2012)

Der Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Hauptbeteiligten, auf der Grundlage einer Neuaufstellung zu einer Einigung über die Fertigstellung des "Jahrhundertbauwerkes" Elbphilharmonie zu gelangen. Von einer Einigung kann allerdings nach unserer Einschätzung noch nicht gesprochen werden, da wesentliche Knackpunkte, wie insbesondere die zukünftigen Vergütungsleistungen, noch nicht geklärt sind. Der Ball liegt dabei keineswegs nur bei HOCHTIEF, wie die Kultursenatorin meint.

"Dies ist die letzte Chance, Klarheit zu schaffen, wenn das Projekt nicht in einem finanziellen Fiasko enden soll", so der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Frank Neubauer. "Das Verhältnis war bisher geprägt durch gegenseitiges Misstrauen, Unterstellungen und juristische Winkelzüge, die zu nicht mehr vertretbaren Verzögerungen bei der Fertigstellung und bisher schon durch ständige Planungsänderungen und Verzögerungen zu vermeidbaren Kosten in Höhe von mehr als 100 Mio. Euro geführt haben. Die Zeit für taktische Manöver ist abgelaufen", so Neubauer.

Der Bund der Steuerzahler erwartet jetzt eine zügige Gesamtlösung. Als Beitrag dazu hat er den Hauptbeteiligten heute einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, der Abläufe und Regularien für einen Neustart des Projekts vorschlägt. Ausgangspunkt muss sein, dass Planungs- und Bauleistungen aus ein und derselben Hand kommen, die auch die Verantwortung trägt.

Der Steuerzahlerbund erwartet, dass beide Seiten unverzüglich durch konkrete Maßnahmen, die in dem 10-Punkte-Plan vorgeschlagen werden, ein Zeichen setzen. Unberührt vom Neustart bleiben die strittigen Punkte aus der Vergangenheit, die vorerst per Stichtag ausgelagert werden sollten. "Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist allerdings, dass nicht nur auf der Entscheidungsebene, sondern auch auf der Arbeitsebene in einem vertrauensbildenden Grundsatzgespräch unter den Hauptbeteiligten wieder eine working-relationship hergestellt wird", appelliert Neubauer.

Der 10-Punkte-Plan, der unter anderem auch eine Gewinnbremse für HOCHTIEF sowie den unverzüglichen Ausgleich unstrittiger Zahlungsrückstände durch die Stadt vorsieht, soll hierzu einen Beitrag leisten.

10 Punkte für einen Neustart:

1. Planung und Bauausführung übernimmt HOCHTIEF ("Planung, Bau und Verantwortung in einer Hand"). Der Einfluss der Architekten wird auf die künstlerische Begleitung beschränkt.

2. Einigung auf Stichtag der Neuaufstellung. Die Vergangenheit wird ab einem Stichtag strittig gestellt und ggf. durch ein Schiedsverfahren geklärt.

3. Zeitnaher Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens und der TGA-Planung (Planung der Technischen Gebäudeausrüstung) bis spätestens zum 15.12.2012.

4. HOCHTIEF legt sich spätestens bis zum 31.12.2012 auf einen endgültigen Fertigstellungstermin fest, der durch eine drastische Konventionalstrafe abgesichert wird.

5. Die Bauausführung und die Abnahme werden durch einen Schiedsgutachter (TÜV-Nord) begleitet.

6. HOCHTIEF beginnt unmittelbar nach Abschluss eines Grundsatzgespräches mit der Einrüstung und Gestaltung der Speicherfassade.

7. Die Freie und Hansestadt Hamburg überweist unverzüglich nach Abschluss eines Grundsatzgespräches mindestens 50 Prozent des zurückbehaltenen Zahlungsrückstandes in Höhe von ca. 50 Mio. Euro (d.h. ca. 25 Mio. Euro) an HOCHTIEF.

8. HOCHTIEF beginnt unverzüglich nach Einsicht in sämtliche Statikunterlagen (ggf. beim Notar zu hinterlegen) mit dem Weiterbau des Daches.

9. Einigung über Vergütungsregelung und zukünftige Bauzeitkosten sowie Entgelt für die Übernahme der Planungsleistungen (Erarbeitung eines möglichst haushaltsneutralen Finanzierungskonzeptes).

10. Vereinbarung einer Gewinnobergrenze ("Gewinnbremse") mit HOCHTIEF in Höhe von 2 - 3 Prozent. HOCHTIEF willigt in diesem Zusammenhang in eine "open-book-policy" ein, die durch Wirtschaftsprüfer überprüft wird.