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Steuertipp: Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen
Für eine korrekteErmittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechendenGrundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. DieEigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, demFinanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Die Anzeige vonÄnderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. Märzdes Folgejahres erfolgen. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zurAnzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30. April 2026verlängert. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte frühzeitig dasFinanzamt informieren und eine Fristverlängerung beantragen. (BayLfSt,Pressemitteilung vom 10.04.2026)