Steuertipp: Steuerliche Gesetzgebungen - Die Linke fragt nach Verteilungswirkung
Steuertipp: Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen
Rechtstipp: Verwaltungsrecht: Reagiert ein Wirt nicht, bleiben Sisha-Pfeifen kalt
Fällt eine Sisha-Barüber einen Zeitraum von vier Jahren immer wieder bei behördlichen Kontrollenmit Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften auf, und ändert der Betreiber dieMissstände nicht (trotz wiederholter Aufforderungen), so kann ihm - hilft auchein Bußgeld nicht – die Zubereitung und Abgabe von Shisha-Pfeifen verbotenwerden. Gewerbetreibende müssen Auflagen zum Schutz der Gäste und der imBetrieb Beschäftigtenakzeptieren – speziell, um Gefahren für Leben undGesundheit abzuwenden. (Hier wurden wiederholt fehlende, falsche oder nichtfunktionstüchtige CO-Melder vorgefunden worden, die aber erforderlich sind, umvor den Gefahren von Kohlenmonoxid zu warnen.) (VwG Mainz, 1 L 693/25) - vom29.12.2025