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Rechtstipp: Verwaltungsrecht: Reagiert ein Wirt nicht, bleiben Sisha-Pfeifen kalt

13.04.2026

Fällt eine Sisha-Barüber einen Zeitraum von vier Jahren immer wieder bei behördlichen Kontrollenmit Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften auf, und ändert der Betreiber dieMissstände nicht (trotz wiederholter Aufforderungen), so kann ihm - hilft auchein Bußgeld nicht – die Zubereitung und Abgabe von Shisha-Pfeifen verbotenwerden. Gewerbetreibende müssen Auflagen zum Schutz der Gäste und der imBetrieb Beschäftigtenakzeptieren – speziell, um Gefahren für Leben undGesundheit abzuwenden. (Hier wurden wiederholt fehlende, falsche oder nichtfunktionstüchtige CO-Melder vorgefunden worden, die aber erforderlich sind, umvor den Gefahren von Kohlenmonoxid zu warnen.) (VwG Mainz, 1 L 693/25) - vom29.12.2025

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