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Steuertipp: Die Familienkasse wird auch per E-Mail "schriftlich" angeschrieben

08.05.2024

Moniert eine Mutter bei der Familienkasse per einfacher E-Mail, dass sie seit einer gewissen Zeit keine Kindergeldzahlungen mehr erhält, so erfüllt diese gewählte Schriftform die Anforderungen für einen gültigen Antrag. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient. Es bestehe kein »Unterschriftserfordernis«; das ergebe sich auch nicht aus dem Zusatz »schriftlich«. (BFH, III R 38/21) - vom 12.10.2023

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