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Steuertipp: Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist steuerpflichtig
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Steuertipp: Aus Versehen angegebene Nutzfläche bei der Grundsteuer kann zurückgenommen werden
Rechtstipp: Bei steckengebliebenem Bau zahlen die künftigen Wohnungseigentümer
Kann ein Bauträgereinen Neubau nicht fertig stellen, weil er Insolvenz anmelden muss, so kann dieGemeinschaft von Wohnungseigentümern, die den Bau künftig verwalten sollte,dazu verpflichtet werden, auch nichttragende Innenwände, die Elektroinstallationunter Putz sowie den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung mitsamtHeizkörpern und Zuleitungen herzustellen und zu bezahlen. Es komme auf die»sachenrechtliche Zuordnung dieser Bauteile« für die Erstherstellungspflichtnicht an. (BGH, V ZR 219/24) - vom 27.02.2026