Steuertipp: Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist steuerpflichtig
Erhält einArbeitnehmer wegen Erwerbsunfähigkeit (z.B. durch einen medizinischenBehandlungsfehler) eine Verdienstausfallentschädigung vom Schädiger oder dessenVersicherung, ist diese – ebenso wie die Erstattung der darauf entfallendenEinkommensteuer – als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. DieErstattung der Steuerlast zählt als Einnahmenersatz und nicht alsAusgabenentschädigung. Eine Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung istausgeschlossen, da keine Zusammenballung von Einkünften vorliegt und der Ersatzeines Verdienstausfallschadens keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeitdarstellt. (BFH-Urteil vom 15.10.2024, IX R 5/23)