Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Aus Versehen angegebene Nutz...

Steuertipp: Aus Versehen angegebene Nutzfläche bei der Grundsteuer kann zurückgenommen werden

29.04.2026

Bei ausschließlicherWohnnutzung eines Grundstücks werden für die Ermittlung der»Grundsteueräquivalenzbeträge« Nutzflächen im Wohngebäude nicht erfasst. Sollteder Eigentümer solche Nutzflächen aus Versehen bei der Erhebung angegebenhaben, so kann dagegen wirksam Einspruch eingelegt werden, weil bei denflächendeckend ergangenen Bescheiden über die Grundsteueräquivalenzbeträge dieFinanzämter in der Regel den Angaben der Eigentümer in denGrundsteuererklärungen ohne weitere Nachprüfung gefolgt sind. (NiedersächsischesFG, 1 V 179/25) - vom 27.2.2026

Mit Freunden teilen