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Neue Verpackungsregeln: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für einVerpackungsrecht-Durchführungsgesetz (BT-Drs. 21/5346) vorgelegt. Damit sollendie ab August 2026 in der EU geltenden neuen Vorgaben der europäischeVerpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden und das bisherigeVerpackungsgesetz ersetzen.
Konkret ist vorgesehen, ab 2028 die Recyclingquote für Kunststoffabfälleauf 75 Prozent zu erhöhen. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollenVerpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.
Außerdem soll die Recyclingfähigkeit unvermeidbarerVerpackungen verbessert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. So würdenetwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit undKompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel auch sogestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährlicheStoffe, wie bestimmte PFAS, nicht verwendet werden. Die Abkürzung PFAS stehtfür per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen.
Auch eine Begrenzung überdimensionierter Verpackungen undeine Kennzeichnung ist vorgesehen. Das soll die richtige Sortierung undumweltgerechte Entsorgung erleichtern.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.04.2026