Kirchensteuerbescheid: Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid
Steuerliche Gesetzgebungen: Die Linke fragt nach Verteilungswirkung
Mineralölkonzerne: Bundesfinanzminister will Übergewinnsteuer
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sie nicht, dochBundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hält bislang daranfest: eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne.
Ganz unabhängig von diesem Streit sieht die DeutscheSteuer-Gewerkschaft (DSTG) ein generelles Problem: es gebe keinen Gewinn zubesteuern. Die Steuer würde demnach ins Leere greifen, so die DSTG bereits am25.03.2026.
So mache Shell seinem offiziellen Country-by-Country-Report zufolgein Deutschland 39 Milliarden Umsatz – und schreibe 1,2 Milliarden Verlust. Seit2025 müssten große Konzerne in diesen Reports öffentlich offenlegen, wo auf derWelt sie welche Gewinne ausweisen und welche Steuern sie zahlen.
Nach dem Report von Shell beliefen sich die kumuliertenVerlustvorträge in Deutschland auf 4,61 Milliarden Dollar – zeitlich unbegrenztmit künftigen Gewinnen verrechenbar. BP/Aral, Betreiber des größten deutschenTankstellennetzes mit 16 Prozent Marktanteil, habe 35 Milliarden Euro umgesetzt.Betriebsergebnis: minus 645 Millionen. Gezahlte Körperschaftsteuer 2024: achtMillionen Euro.
Aber was passiere wirklich? Shell in der Schweiz – KantonZug – beschäftigt laut DSTG 132 Mitarbeiter und weist 882 Millionen DollarGewinn aus. Steuersatz: rund zwölf Prozent. Auf den Bahamas arbeiteten 45Mitarbeiter für Shell. Deren ausgewiesener Gewinn: 1,65 Milliarden Dollar.Effektiver Steuersatz: 0,1 Prozent.
Laut DSTG kein Zufall, sondern eine Gewinnverlagerung mitSystem. Die enorme Diskrepanz zwischen Milliardenumsätzen in Deutschland undzeitgleichen Millionengewinnen in Steueroasen erzeuge eine massive Indizienlastfür systematische Gewinnverlagerung.
Nun aber angenommen, eine Übergewinnsteuer kommt und angenommen,die Konzerne könnten ihre Gewinne nicht mehr so leicht ins Ausland schieben.Was dann?
Shell Deutschland sitze auf 4,61 Milliarden Euro kumuliertenVerlustvorträgen. Nach deutschem Steuerrecht seien diese zeitlich unbegrenztvortragsfähig. Das bedeutet laut DSTG: Selbst wenn Shell morgen in DeutschlandGewinne erzielte, könnte der Konzern diese jahrelang mit den aufgelaufenenVerlusten verrechnen. Bevor auch nur ein Cent Übergewinnsteuer fließt, würden Jahrevergehen. Die Mindestbesteuerungsregel – wonach Verlustvorträge über einerMillion Euro nur zu 60 Prozent nutzbar seien – mildere das zwar ab, sei aberbei Milliardenverlusten nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es bleibe dabei:Wer jahrelang Verluste »produziert», zahle auch auf künftige Übergewinne keinenCent.
Wolle heißen, so die DSTG: Eine Übergewinnsteuer auf demPapier klinge gut, sie aber wirkungslos, wenn die Bemessungsgrundlage durchVerrechnungspreise, konzerninterne Transaktionen und Verlustvorträge auf nullgedrückt wird.
Aus Sicht der Steuer-Gewerkschaft braucht Deutschland keineneuen Steuertarife, sondern eine Finanzverwaltung, die die bestehendendurchsetzt. Konkret fordert die DSTG Investitionen in IT, Personal undSicherheitssysteme der Steuerverwaltung – damit Betriebsprüfer die Tricksinternationaler Konzerne kennen und ihnen auf Augenhöhe begegnen können. Dannkönnten die seit 2025 verpflichtend veröffentlichten Country-by-Country-Datensystematisch ausgewertet und für Prüfungen nutzbar gemacht werden. Es bedeute,zu prüfen, ob Verlustvorträge für Konzerne, die in Deutschland systematischVerluste schreiben, während der Gesamtkonzern Milliarden verdient, wirklichzeitlich unbegrenzt nutzbar sein sollten.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 25.03.2026