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Kirchensteuerbescheid: Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid
Ein Klageverfahren über einen Folgebescheid ist im Regelfallauszusetzen, wenn ein Verfahren über den Grundlagenbescheid anhängig und einezeitgleiche Entscheidung nicht möglich ist. Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist der Einkommensteuerbescheidein Grundlagenbescheid für den Kirchensteuerbescheid hinsichtlich solcherBesteuerungsgrundlagen, die für die Festsetzung der Einkommensteuer alsMaßstabsteuer relevant sind.
Weiter hält er fest, dass nicht nur ein gerichtlichesVerfahren, sondern auch ein Einspruchsverfahren gegen den Grundlagenbescheidfür den Folgebescheid vorgreiflich sei.
Zwar würde es der in § 74 Finanzgerichtsordnung verwendeteBegriff des "Rechtsstreits" durchaus ermöglichen, nur gerichtlicheVerfahren als vorgreiflich anzusehen. Im Hinblick auf den Zweck der Norm,unnötige Doppelentscheidungen zu vermeiden, würden aber auch anhängigeEinspruchsverfahren als "Rechtsstreit" angesehen, die eine Aussetzungdes Verfahrens ermöglichen oder erzwingen, so der BFH unter Hinweis auf seinebisherige Rechtsprechung.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.03.2026, X B 111/25