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Gesetzentwurf für mehr Barrierefreiheit
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschlandsowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Dasist das Ziel eines entsprechenden Gesetzentwurfes (21/5140)zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die erste Lesung ist fürdie nächste Sitzungswoche des Bundestages geplant.
Für Menschen mit Behinderungen - ebenso wie für ihreFamilien und Freunde - sei Barrierefreiheit eine grundlegende Voraussetzung fürgleichberechtigte und gemeinschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Auchältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen würden von Barrierefreiheitprofitieren. »Barrierefreie Angebote verbessern das Alltagsleben spürbar.Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer inklusiven Gesellschaft und stärktden sozialen Zusammenhalt«, schreibt die Regierung im Entwurf und weist zugleichdarauf hin, dass die Teilhabeberichte der Bundesregierung noch erheblicheLücken in dieser Hinsicht offenbart hätten.
Der Gesetzentwurf verfolgt für den privaten Bereich dasZiel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mitBehinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmenunverhältnismäßig stark zu belasten. »Statt detaillierterBarrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept auf Eigenverantwortungund Dialog der Beteiligten«, so die Regierung.
Im öffentlichen Bereich sollen die Pflichten des Bundes zurHerstellung baulicher und kommunikativer Barrierefreiheit konkretisiert werden.Der Bund soll noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Bis 2045müssen die Barrieren abgebaut werden. Bei der Bundesfachstelle fürBarrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache undDeutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Dieses soll die Bundesministerienund ihre nachgeordneten Behörden beraten, damit sie mehr öffentliche und politischeInformationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen,öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen undHinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollendie Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischenBehinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicherSprache beraten zu lassen.
Bundestag, hib-Meldung 269/2026 vom 01.04.2026