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Landesbeilage Berlin Januar/Februar 2022
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Steuerliche Förderung von Dienst – und Betriebsrad - Nr. 10
Kurzarbeitergeld und Steuern - Nr. 8
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Wer 2020 und 2021 in Kurzarbeit war oder noch in 2022 ist und/oder Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, muss für diese Jahre eine Steuererklärung abgeben. Anders als oft behauptet, führt das aber nicht in jedem Fall zu einer Steuernachzahlung. Wer jetzt Geld zurücklegen sollte, zeigt unser BdSt-Info-Service.
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