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Informationen zur Absetzbarkeit von Krankheitskosten

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 19.09.2023, Ulrike Janitz-Seemann

Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse oder anderweitig ersetzt werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Wie das funktioniert, steht im kostenfreien BdSt-Flyer zum Thema "Absetzbarkeit von Krankheitskosten".

Der Philosoph Arthur Schopenhauer prägte den Satz: „Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“ Viele Menschen investieren daher zurecht in ihre Gesundheit. Doch nicht alle Kosten für die eigene Gesundheit werden vollständig von den Krankenkassen übernommen. Deshalb müssen Sie oft Zuzahlungen leisten oder Kosten weitgehend selbst tragen z. B. für Brille, Zahnersatz, Hörgeräte, Medikamente und andere Leistungen. Der Staat unterstützt durch Steuerminderung den Eigenaufwand von Patientinnen und Patienten. Mit den richtigen Tipps können mehr Steuern gespart werden und das senkt die Kosten für die eigene Gesundheit. Der anliegende Flyer erklärt: Wie das geht? Was absetzbar ist und was dabei zu beachten ist?

Kostenfreier Download:

Flyer Absetzbarkeit von Krankheitskosten

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