
Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
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Hilfe für Rentnerinnen und Rentner: Steuererklärung 2019 Bund der Steuerzahler bietet kostenlose Ratgeber an
Große Unsicherheit herrscht bei immer mehr Rentnern. Viele rutschen neu in die Steuerpflicht, während andere schon seit Jahren eine Steuerklärung einreichen. Viele Rentnerinnen und Rentner wollten sich deshalb auch in diesem Frühjahr von Vereinen oder eigens dafür ehrenamtlich Tätigen beraten lassen. Aufgrund der aktuellen Regelungen fallen auch zahlreiche Veranstaltungen zu diesem so wichtigen Thema aus. Gleichzeitig rückt der Abgabetermin für die Steuererklärung näher.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen reicht für Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern die vereinfachte Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner aus. Dass es diese gibt, dazu hat der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern einen entscheidenden Beitrag geleistet. Die Formulare hierfür sind bei den zuständigen Finanzämtern zu erhalten.
Darüber hinaus bietet der Bund der Steuerzahler Hilfe in Form eines kostenlosen Ratgebers mit vielen Tipps an. Die Broschüre "Steuererklärung für Senioren 2019" ist über die Website des Vereins für jeden kostenlos bestellbar. Auch eine telefonische Bestellung oder ein Abruf per E-Mail ist möglich:
Telefon: 0385 2022196-0
E-Mail:service(at)steuerzahler-mv.de
Website: https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/steuererklaerung-fuer-senioren-2019-1/?L=0&cHash=149ae60b6bb1f4aa8b88a826a9576e02
Die schlechte Nachricht:Im Zuge der Besteuerung von Renten kommt es immer wieder auch zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung. Allerdings ist diese nicht pauschal erkennbar, sondern erfolgt individuell. Aktuell sind dazu zwei Gerichtsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Auch der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Klage und rät betroffenen Seniorinnen und Senioren gegen den Steuerbescheid vorsichtshalber Einspruch einzulegen. Dies ist kostenfrei und muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids erfolgen. Zur Begründung sollten die BFH-Aktenzeichen (BFH – X R 20/19; X R 33/19) genannt werden.
Um den Senioren diese Einsprüche künftig zu ersparen, hat der Bund der Steuerzahler beim Bundesfinanzministerium einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk angeregt: Damit würden Steuerbescheide hinsichtlich der Rentenbesteuerung von Amts wegen offen bleiben. Der Vorteil: Rentner müssten keinen Einspruch gegen ihre Einkommensteuerbescheide einlegen und würden dennoch von dem Ausgang der Gerichtsverfahren profitieren. Denn ihre Steuerbescheide könnten so nachträglich noch zu ihren Gunsten geändert werden. Bis es soweit ist, führt am Einspruch gegen den Bescheid jedoch kein Weg vorbei.
Vereinfachte Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner in MV: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/Publikationen/?id=13916&processor=veroeff
V.i.S.d.P. Landesgeschäftsführerin Diana Behr
Ansprechpartnerin Presse:
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