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Fragebögen der Finanzverwaltung

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 23.11.2009

Der BdSt äußert Bedenken hinsichtlich der geforderten Mitwirkungspflichten der Steuerzahler durch die Finanzbehörden. Als Beispiel wird ein Fragebogen der Thüringer Finanzämter angeführt, der einige Fragen enthält, welche laut BdSt steuerlich nicht relevant sind.

Es wurde weiterhin angefragt, ob es Kriterien für solche Fragebögen gibt.

Das BMF weist darauf hin, dass die Fragebögen sowohl die Amtsermittlungspflicht der Finanzämter als auch die Mitwirkungspflicht der Steuerzahler standardisieren sollen. Die Bögen werden aufgrund allgemeiner Erfahrungen erstellt und können daher nicht jeden individuellen Fall abbilden.

Eine Frage wäre außerdem nur dann unzulässig, wenn unter keinem Gesichtspunkt eine steuerliche Relevanz besteht und dies ist regelmäßig nicht der Fall, da erhobene Daten auch für zukünftige Zwecke verwendet werden dürfen.

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