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Erbschaftsteuerreform, Beschäftigungsgrenze von zehn Arbeitnehmern

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Unternehmen 23.11.2009

Der Bundesrat sowie der Bundestag nehmen in ihren Drucksachen zum neuen Erbschaftsteuergesetz hinsichtlich der Zehn-Beschäftigten-Grenze für die Anwendung der sogenannten Lohnsummenregelung Bezug auf das Kündigungsschutzgesetz.
Der BdSt bittet das BMF darüber hinaus um die Beantwortung der Fragen, ob Teilzeitbeschäftigte auch einbezogen werden und wie sog. Minijobber mit in die Betrachtung eingehen. Außerdem ist fraglich, ob Leiharbeiter und Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Zehn-Beschäftigten-Grenze betrachtet werden.

Das BMF verweist auf eine in Arbeit befindliche Verwaltungsanweisung, die diese Fragen im Detail beantworten wird.

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