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BdSt Sachsen-Anhalt e.V. stellt Strafanzeige

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 13.11.2023, Ralf Seibicke

Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern

 

Im gerade veröffentlichten Schwarzbuch 2023 hat sich der BdSt Sachsen-Anhalt e.V. in einem Beitrag u.a. mit den Aufwendungen aus Steuermitteln für aktive und frühere Abgeordnete befasst. Diese steigen stetig. So wurden im Haushaltsplan 2023 bereits rund 26,4 Mio. Euro dafür eingeplant, im Jahr 2017 waren es noch rund 18,2 Mio. Euro. In diesem Zusammenhang hatte unser Landesverband kritisiert, dass sich die Abgeordneten in einigen Punkten eine deutliche Besserstellung gegenüber Beschäftigten des Landes und anderen Arbeitnehmern gönnen. Dies betrifft u.a. exorbitant hohe Altersversorgungsansprüche sowie erhöhte Fahrtkostenerstattungen (www.schwarzbuch.de - Besserstellung der Abgeordneten erweitert).

Bei unseren Recherchen und dem dazu bereits im Frühjahr mit den Fraktionen im Landtag geführten Schriftverkehr, haben wir noch einen weiteren Sachverhalt bei der CDU-Fraktion aufgedeckt, der neben der möglichen Steuergeldverschwendung auch eine strafrechtliche Relevanz haben könnte. Unser Landesverband hat deswegen im Oktober 2023 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern nach § 266 Strafgesetzbuch durch die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt gestellt.

Mit dem Gesetz zur Parlamentsreform 2020 wurden im Abgeordnetengesetz die Regelungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Entschädigungen für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen geändert. Demnach erhalten nur der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer zusätzliche Entschädigungen für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen. Durch Artikel 2 wurde in § 6 des Abgeordnetengesetzes geregelt, dass über die dort genannten zusätzlichen Entschädigungen „hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen“ unzulässig sind. Diese gesetzliche Änderung ist zum 1. April 2020 in Kraft getreten. Die Rechnungslegung der CDU-Fraktion für 2021 weist trotzdem Zahlungen für „Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion“ in Höhe von 66.000 Euro aus. Für das Jahr 2022 weist die entsprechende Rechnungslegung unter Verwendung der gleichen Formulierung noch Zahlungen in Höhe von 47.250 Euro aus.

Neben der CDU-Fraktion waren in der Rechnungslegung 2021 auch noch für die AfD-Fraktion (25.619,76 Euro) und für die SPD-Fraktion (7.500 Euro) zusätzliche Zahlungen unter Verwendung von anderen Formulierungen ausgewiesen. Alle übrigen Fraktionen haben in der Rechnungslegung sowohl für 2021 als auch für 2022 keine zusätzlichen Zahlungen für Funktionszulagen ausgewiesen. Ebenso haben die AfD-Fraktion und SPD-Fraktion für 2022 keine Zahlungen mehr für Funktionszulagen ausgewiesen.

 

CDU-Fraktion beantwortet Fragen nicht

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. hat die Fraktionen im Landtag im ersten Halbjahr 2023 im Hinblick auf mögliche Steuergeldverschwendung zu diesem Sachverhalt im Zusammenhang mit der Rechnungslegung für 2021 um Stellungnahme gebeten. Alle Fraktionen mit Ausnahme der CDU-Fraktion haben geantwortet. Trotz der letztmalig am 12.06.2023 von uns verschickten Erinnerung, liegt von der CDU-Fraktion bis zum heutigen Tage keine Antwort an unseren Landesverband vor.

Unser Landesverband geht davon aus, dass es sich bei den Zahlungen der CDU-Fraktion um zusätzliche Zahlungen an einzelne Abgeordnete handelt, die auch schon vor der Gesetzesänderung gezahlt wurden. Dies kann z. Bsp. die Vorsitzenden der einzelnen Arbeitskreise der Fraktion oder Stellvertretende Fraktionsvorsitzende betreffen.

Nach Auffassung unseres Landesverbandes handelt es sich bei den zusätzlichen Zahlungen der CDU-Fraktion um eine haushaltswidrige Maßnahme. Unseres Erachtens liegt ein rechtswidriger Vorteil von einzelnen Abgeordneten vor, der zur Bereicherung geführt hat. Diese Einschätzung wird dadurch gestärkt, dass offensichtlich inzwischen alle anderen Fraktionen entsprechende Zahlungen eingestellt haben.

Aus unserer Sicht bedarf der gesamte Sachverhalt, neben der möglicherweise vorliegenden Steuergeldverschwendung, auch einer strafrechtlichen Untersuchung und Aufklärung. Nach Auffassung unseres Landesverbandes könnte es sich bei diesem Vorgang sogar um eine schwere Veruntreuung von Steuergeldern und einen Missbrauch von öffentlichem Vermögen handeln.

Hintergrund: Die Fraktionen erhalten auf der Grundlage des Fraktionsgesetzes regelmäßig Fraktionskostenzuschüsse aus dem Landeshaushalt, aus denen sie ihre Aufwendungen abdecken. Die Höhe der Fraktionskostenzuschüsse wird durch den Haushaltsplan (Kapitel 0101, Titel 68402) festgelegt. Gemäß § 6 des Fraktionsgesetzes haben die Fraktionen nach der dort festgelegten Gliederung Rechnung zu legen. Die Rechnungslegung der Fraktion wird als Landtagsdrucksache veröffentlicht.

 

Steuergeldverschwendung wirkungsvoll bestrafen

Der Bund der Steuerzahler hat in den letzten Jahren mehrfach die praktisch fehlende strafrechtliche Verfolgung von Haushaltsuntreue kritisiert. Während der Staat auf der Einnahmenseite seit Jahren darauf bedacht ist, durch Gesetzesänderungen mit allen Mitteln seine Steuereinnahmen zu sichern, fehlen entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen, um die Steuergeldverschwendung ebenso wirkungsvoll zu bekämpfen. Daher fordert der Bund der Steuerzahler seit Jahren eine Verschärfung der Gesetze zur Eindämmung von Steuergeldverschwendung. Hierzu müsste ein neuer Straftatbestand – die Haushaltsuntreue – im Strafgesetzbuch zusätzlich zum „klassischen“ Untreueparagraphen (§ 266 StGB) installiert werden.

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