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Vorstand

Landesverband

Bund der Steuerzahler Sachsen e. V.

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Dirk Mohr
Vorsitzender des Vorstands

Dirk Mohr

„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“

Für die sächsischen Steuerzahler wird es teuer!

Der Sächsische Landtag leistet sich erstmals vier Stellvertreter des Präsidenten.

Am 1. Oktober wurde in der konstituierenden Sitzung des Sächsischen Landtags Alexander Dierks zum Präsidenten gewählt. Bisher gab es drei Vizepräsidenten. Nun gibt es im Parlament sechs Fraktionen. Theoretisch wären damit sechs Vizepräsidenten möglich gewesen. Durch eine Änderung der Geschäftsordnung ist der Weg frei für einen vierten Vize. Diesen besetzt die SPD, sie wäre ansonsten leer ausgegangen. Damit steigen die Kosten für den sächsischen Steuerzahler in der neuen Legislaturperiode wieder einmal erheblich.

Jeder Vize-Landtagspräsident erhält für die zusätzlichen Repräsentationsaufgaben das Anderthalbfache seiner Abgeordnetendiät.Hinzu kommen eine monatliche Kostenpauschale (Reisekosten/Büro bis 5.152,42 EUR), und eine Aufwandspauschale 8.356,58 EUR (Beschäftigung Mitarbeiter/Fahrer). Für den Steuerzahler eine kostspielige Angelegenheit, die deswegen auch politisch umstritten ist. Ob es Abstriche an dieser Ausstattung geben wird, sei noch dahingestellt. Für einen vierten Vizepräsidenten wird mit Kosten von ca. 970.000 EUR pro Legislaturperiode gerechnet. Selbst einzelne Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen sehen einen vierten Vizepräsidenten kritisch.

Der Gedanke der Selbstbeschränkung ist dem Parlament leider nicht gekommen.

 

AKTUELLER STEUERTIPP

Steuerendspurt nutzen

Steuerzahler, die ihre Steuerlast optimieren möchten, sollten die Zeit bis zum Jahresende dafür nutzen. Mit einer durchdachten Planung können Ausgaben noch in dieses Jahr vorgezogen oder bewusst ins neue Jahr verschoben werden. Kassensturz vor Jahresende: Überschlagen Sie Ihre Werbungs- und Gesundheitskosten und bündeln Sie diese Kosten möglichst in einem Jahr! Auch Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent der Aufwendungen bis zu max. 6.000 Euro (1.200 Euro pro Jahr) absetzbar. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, die nicht bar bezahlt wurde. Wer also in diesem Jahr bereits viele Baumaßnahmen durchführen ließ und den Abzugsbetrag dadurch bereits ausgeschöpft hat, sollte mit dem Handwerker vereinbaren, dass die nächste Rechnung erst im Jahr 2025 bezahlt wird. Denn die Steuererklärung lohnt sich, da 84,6 Prozent der Steuerzahler laut aktueller Statistik im Jahr 2020 eine Steuererstattung erhalten haben. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.063 Euro. Bis Jahresende können noch alle eine Steuererklärung aus dem Jahr 2020 abgeben, die nicht abgabepflichtig waren. Das lohnt sich! Vor allem wenn unterjährig der Job gewechselt oder nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde. Übrigens Steuermythos: Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, muss immer eine abgeben. Das stimmt nicht. Wer freiwillig abgeben kann, kann dies immer tun. Abgabepflichtig sind vor allem Steuerzahler, deren Einkommen nicht automatisch besteuert wird.

(BdSt Deutschland e. V., STEUER-News 11/2024)