Rechtstipp: WhatsApp und Co. dürfen ohne Personalrat verboten werden
Steuertipp: Schenkungsteuer - Was in einer Ehe künftig passiert, ist nicht schon bei Schließung gegenzurechnen
Steuertipp: Außergewöhnliche Miet-Konstellation unter Eheleuten zählt
Grundsätzlich istein Mietvertrag kein »steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft«, wenn derMieter (als Ehegatte der Vermieterin) die Miete von seinem betrieblichen Kontoauf ein der Ehefrau allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und vorhergemeinschaftlich von den beiden Einnahmen und Ersparnisse von einem Konto aufdas Betriebskonto des Mannes eingezahlt wurden. Dadurch, dass Gelder von derVermieterin (also der Ehefrau) in den Betrieb des Mieters (also des Mannes)geflossen sind, sei eine »fremdübliche Durchführung des Mietverhältnisses fürsich betrachtet nicht in Frage« gestellt. Das Mietverhältnis muss vom Finanzamtsteuerlich anerkannt werden. (BFH, VIII R 23/23) - vom 22.07.2025