Rechtstipp: Bummelt ein Student erheblich, so kann er kein Wohngeld beziehen
Steuertipp: Außergewöhnliche Miet-Konstellation unter Eheleuten zählt
Rechtstipp: WhatsApp und Co. dürfen ohne Personalrat verboten werden
Eine Bundesbehördeals Arbeitgeber darf es den Angestellten untersagen, auch ohne Mitbestimmungdurch den Personalrat, während der Dienstzeit Messanger-Dienst wie WhatsApp,Telegram oder andere zu nutzen. Die Behörde darf die Apps pauschal verbieten,wenn Sicherheits- und Datenschutzbedenken das rechtfertigen. Es handelt sichbei dem Verbot hauptsächlich um die Art und Weise der Dienstausübung und umeine Konkretisierung der Arbeitsleistung, so dass der Personalrat nicht gefragtwerden muss. Das Arbeitsverhalten stehe im Vordergrund. (OVG für das LandNordrhein-Westfalen, 33 A 639/24) - vom 31.07.2025