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Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Weihnachtsbaum: Fünf Steuersätze möglich

Weihnachtsbaum: Fünf Steuersätze möglich

18.12.2025

Wie ein Weihnachtsbaum besteuert wird, hängt davon ab,welchen Baum man für das Fest kauft – und bei wem. Dann können 19 ProzentUmsatzsteuer fällig werden – oder gar keine. Der Bund der Steuerzahler (BdSt)klärt auf.

Die höchste steuerliche Belastung habe, wer einenkünstlichen Baum oder einen bereits geschmückten Weihnachtsbaum kauft: Dafür würden19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Günstiger werde es bei einem echten Nadelbaum.Wer den Baum aus einer Weihnachtsbaum-Zucht – außerhalb des Waldes – kauft,zahlt laut BdSt nur noch 7,8 Prozent Umsatzsteuer. Im Baumarkt- oderGartencenter werde es noch günstiger: Hier gelte der ermäßigte Umsatzsteuersatzvon sieben Prozent. Der Forstwirt könne den Baum unter Umständen sogar miteinem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an die Kunden abgeben. Und beimKleinunternehmer werde gar keine Steuer fällig.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 17.12.2025

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