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Wegzugsbesteuerung: Neues Vordruckmuster

18.12.2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das überarbeiteteVordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nebst Erläuterungen bekanntgegeben.

Das mit dem vormaligen Schreiben vom 15.07.2024veröffentlichten Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetzalte und neue Fassung wurden aufgrund der bestehenden gesetzlichenVerpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz durchDatenfernübertragung überarbeitet und im Hinblick auf die durch dasJahressteuergesetz 2024 für Anteile an Investmentfonds (§ 19 Absatz 3 Investmentsteuergesetz– InvStG) und an Spezial-Investmentfonds (§ 49 Absatz 5 InvStG) eingeführteWegzugsbesteuerung ergänzt.

Weiter teilt das BMF mit, dass die Arbeiten zur Schaffungder technischen Voraussetzungen für die Abgabe der genannten Mitteilungen nachamtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstellenoch nicht abgeschlossen sind. Zur Erfüllung der Mitteilungspflichten nach § 6AStG alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5InvStG sei daher spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens imBundessteuerblatt Teil I das mit diesem Schreiben neu bekanntgegebene Vordruckmusternebst Anleitung zu verwenden. Der Vordruck sei auf der Grundlage desunveränderten Vordruckmusters zu erstellen. Er stehe voraussichtlich ab dem 01.01.2026im Formular-Management-System als ausfüllbares Formular bereit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.12.2025, IV B 5 -S 1369/00008/002/085

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