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Wegen illegaler Schleusung Verfolgter: Auslieferung nach Frankreich ist zulässig
Ein Mann soll an der illegalen Schleusung von 67 Migranten über den Ärmelkanal beteiligt gewesen sein und wird in diesem Zusammenhang der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass er an Frankreich ausgeliefert werden darf.
Die französischen Behörden hatten um Festnahme des Verfolgten zur Auslieferung nach Frankreich zum Zweck der Strafverfolgung ersucht. Der Verfolgte war im Februar 2025 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer 2023 in Nordfrankreich als Mitglied einer insbesondere auf illegale Schleusungen gerichteten Organisation an dem Verbringen von 67 Migranten von Frankreich nach Großbritannien mit dem Boot beteiligt gewesen zu sein. Bei dieser Schleusung kam es im Ärmelkanal zu einem Schiffbruch. Sieben Personen starben, 60 mussten vor dem Ertrinken gerettet werden.
Das OLG hat die Auslieferung des Verfolgten nach Frankreich für die zugrunde liegenden Taten für zulässig erklärt. Es hat zudem bis zu seiner Überstellung an die französische Justiz die Auslieferungshaft angeordnet. Denn es bestehe die Gefahr, dass der Verfolgte, der im Inland über keinen festen Wohnsitz verfügt, sich dem Auslieferungsverfahren entziehe.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.03.2025, 2 OAus 27/25, unanfechtbar