Europäische Daten-Governance: Bundesregierung legt Gesetz vor
Fehlerhaft durchgeführte Narkosen: Mord-Vorwurf muss neu geprüft werden
Wegen Belastungen für Weidetierhalter: Wolf soll wieder jagdbar werden
Die Bundesregierung will, dass der Wolf wieder bejagt werdenkann. Zu dem Zweck hat sie den Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3546) "zurÄnderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes"vorgelegt: Der Wolf solle als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetzaufgenommen werden.
Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die Rückkehr desWolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik – mit seinerzunehmenden Ausbreitung steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezugauf die Bevölkerung und die Weidetierhaltung.
So seien 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sichim Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro fürAusgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. "Die Wolfsübergriffe führen zuerheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für dieWeidetierhalter", schreibt die Bundesregierung.
Wie es im Entwurf heißt, wurde die Gesetzesänderung möglich,weil der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 07.03.2025 von "besondersgeschützt" auf "geschützt" herabgestuft wurde. In der Folge seidieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025/1237 mittels einerUmgruppierung des Wolfs in der EU umgesetzt worden.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.01.2026