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Versteuerte Zigaretten: Leicht mehr als im Jahr 2025

04.02.2026

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 66,4 MilliardenZigaretten versteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,waren das 0,2 Prozent oder 0,1 Milliarden Stück mehr als im Jahr 2024.

Im langfristigen Vergleich zum Jahr 1991 sei derZigarettenabsatz allerdings um mehr als die Hälfte zurückgegangen. DerPro-Kopf-Verbrauch habe 2025 bei 795 Zigaretten gelegen, 1991 dagegen bei 1.831.

Die Menge des versteuerten Tabak-Feinschnitts verringertesich laut Destatis im Vorjahresvergleich um 1,2 Prozent. Der Absatz vonZigarren und Zigarillos sei 2025 gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent auf 2,1Milliarden Stück gesunken.

Der Absatz von Wasserpfeifentabak sei 2025 um 8,8 Prozentgegenüber 2024 gesunken. Seit dem Inkrafttreten der geändertenTabaksteuerverordnung zum 01.07.2024 seien für Wasserpfeifentabak wieder allePackungsgrößen zulässig, die zum 01.07.2022 eingeführte Packungshöchstmenge von25 Gramm sei aufgehoben worden. Im Unterschied zum Wasserpfeifentabak sei derAbsatz von klassischem Pfeifentabak um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf323 Tonnen gestiegen.

Die Menge der 2025 versteuerten Substitute für Tabakwaren (zumBeispiel Liquids für E-Zigaretten beziehungsweise Verdampfer) betrug nachDestatis-Angaben 1,5 Millionen Liter. Damit sei die abgesetzte Menge anTabak-Substituten um 18,2 Prozent höher gewesen als im Vorjahr.

Für die unterschiedlichen Tabakprodukte beziehungsweiseSubstitute fielen nach dem Tabaksteuergesetz unterschiedliche Steuersätze an,die wiederum zu unterschiedlichen Zeitpunkten schrittweise erhöht würden, führtdas Bundesamt weiter aus. So sei zum 01.01.2022 ein separater Steuertarif fürWasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt worden. Vorher seien diesewie Pfeifentabak und somit niedriger versteuert worden. Für Liquids sei ab 01.07.2022erstmals Tabaksteuer angefallen. Sie seien zuvor nicht in der Statistik erfasstworden. Daher seien noch keine längerfristigen Zeitvergleiche möglich, so dasBundesamt abschließend.

Statistisches Bundesamt, PM vom 23.01.2016

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