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Unternehmen: Müssen dem Finanzamt bis Ende Juli alle elektronischen Kassen mitteilen

15.07.2025

Schon länger sind Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Noch recht neu sei die zentrale Mitteilungspflicht, so das Finanzministerium Hessen: Bis spätestens Ende Juli 2025 müssten alle bis Ende Juni angeschafften elektronischen Kassensysteme digital beim Finanzamt angemeldet werden.

Für später angeschaffte Systeme gelte eine Frist von einem Monat nach Anschaffung. Die elektronische Übermittlung sei einfach über das Programm "Mein ELSTER" und die so genannte ERiC-Schnittstelle möglich, so das Ministerium.

Zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen gehörten beispielsweise Kassensysteme oder Registrierkassen, Tablet- oder App-Kassensysteme oder Waagen, die zur Erfassung und Abwicklung von baren Zahlungsvorgängen dienen können, die über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Betroffen seien auch Taxameter und Wegstreckenzähler.

Finanzministerium Hessen, PM vom 11.07.2025

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