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Unterhaltsrecht: Niedersächsische Oberlandesgerichte veröffentlichen erstmals gemeinsame Leitlinien
Erstmals haben die Familiensenate der OberlandesgerichteBraunschweig, Celle und Oldenburg aufeinander abgestimmte und nungleichlautende Leitlinien zum Unterhaltsrecht für das Jahr 2026 entwickelt.
Die "Leitlinien Niedersachsen" sind auf denHomepages der Oberlandesgerichte abrufbar und enthalten die Grundsätze für dieBerechnung von Unterhalt. Sie sollen als Orientierung dienen und zurVereinheitlichung der Rechtsprechung nunmehr in ganz Niedersachsen beitragen.
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mitteilt, sind dieLeitlinien für die Familiengerichte nicht bindend. Maßgeblich bleibe diePrüfung des Einzelfalles.
Gegenüber dem Jahr 2025 ergäben sich in der Sache kaumUnterschiede. Der zu zahlende gesetzliche Mindestkindesunterhalt habe sich zwarum bis zu 3,50 Euro pro Kind erhöht. Die Selbstbehaltssätze, also die Beträge,die einem Unterhaltsschuldner verbleiben müssen, hätten sich jedoch nichtverändert. Einem erwerbstätigen Elternteil, der den Mindestunterhalt für Kinderzu zahlen hat, müssten deshalb weiterhin mindestens 1.450 Euro zum Lebenbleiben.
Oberlandesgericht Oldenburg, PM vom 23.12.2025