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Unfall auf dem Arbeitsweg: Von der Steuer absetzbar
Gerade bei winterlichen Verhältnissen kommt es immer wiederzu Verkehrsunfällen. Ereignet sich ein solcher auf dem Arbeitsweg, können dieKosten bei der Steuer in Ansatz gebracht werden. Der Bund der Steuerzahler(BdSt) Rheinland-Pfalz erläutert, wie.
Unfälle auf dem Arbeitsweg seien in der Regel gesetzlichunfallversichert und beruflich veranlasst. Das sei bereits eineGrundvoraussetzung für einen möglichen Steuerabzug, so der BdSt.
Komme es auf diesem Weg zu einem Unfall und dadurch zu einemSchaden, könnten Unfallkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden –allerdings nur, wenn sie nicht erstattet wurden. Dazu gehörten Reparatur- undAbschleppkosten, Gutachter- und Werkstattrechnungen, die Selbstbeteiligung derKfz-Versicherung, aber auch Arzt- und Fahrtkosten, die direkt mit dem Unfallzusammenhängen. Selbst beschädigte Kleidung oder Arbeitsutensilien könntenangesetzt werden, sofern der Schaden auf dem Arbeitsweg entstand.
Abziehbar ist laut BdSt ausschließlich die eigenefinanzielle Belastung. Übernimmt der Versicherer die komplette Reparatur, entfielendiese Werbungskosten. Werden Kosten nur teilweise ersetzt, sei nur derverbleibende Eigenanteil absetzbar. Eine Nutzungsausfallentschädigung oderErstattung von Sachschäden gelte ebenfalls als Kostenersatz und müssegegengerechnet werden, selbst wenn die Zahlung nicht dieselbe Positionbetrifft.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom20.02.2026