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Übermittlung der IBAN an das Bundeszentralamt für Steuern: Jetzt auch per App möglich

24.09.2025

Die Übermittlung einer IBAN an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist ab sofort auch über die App BZSt IBAN+ möglich. Hierauf weist das Amt hin.

Aber was bringt die Übermittlung? Die IBAN wird laut BZSt nach der Übermittlung gespeichert und mit der Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen verknüpft. Das ermögliche künftig eine unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln.

Alternativ zur Übermittlung per App könne man auch seine Bank bitten, die IBAN an das BZSt zu übermitteln. Auch über das ELSTER-Portal könne man dem BZSt die IBAN mitteilen.

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Kindergeld festgesetzt worden ist, übermittele die zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit automatisch eine IBAN an das BZSt. Es werde die IBAN übermittelt, auf die das Kindergeld zuletzt ausgezahlt wurde.

Die durch die Familienkasse für das minderjährige Kind übermittelte IBAN bleibt laut BZSt bei ihm gespeichert. Ist das Kind volljährig geworden, könne es aber über die Bank, die App BZSt IBAN+, das ELSTER-Portal oder einen Bevollmächtigten nach § 80 Absatz 2 der Abgabenordnung, etwa einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder einen Lohnsteuerhilfeverein, eine andere IBAN an das BZSt übermitteln.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 22.09.2025

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